Tariftreue- und Vergabegesetz 2026 – Bedeutung im öffentlichen Auftragswesen
Tariftreue- und Vergabegesetze verpflichten Auftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen zur Einhaltung von Tariflöhnen. Bundesländer-Regelungen im Überblick.
Definition: Tariftreue- und Vergabegesetze sind landesrechtliche Regelungen in Deutschland, die öffentliche Auftraggeber verpflichten, Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die sich zur Einhaltung von Mindest- oder Tariflöhnen sowie weiterer sozialer Standards verpflichten.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Landesvergabegesetze der deutschen Bundesländer, § 128 GWB, Mindestlohngesetz (MiLoG)
Was ist ein Tariftreue- und Vergabegesetz?
Tariftreue- und Vergabegesetze stellen eine Verbindung zwischen öffentlicher Beschaffung und sozialpolitischen Zielen her, indem sie die Auftragsvergabe an die Einhaltung von Lohn- und Arbeitsbedingungen knüpfen. Der Grundgedanke: Wer als Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten möchte, muss seinen Beschäftigten zumindest tariflich vereinbarte oder gesetzlich festgelegte Mindestlöhne zahlen. Damit soll Lohndumping verhindert und ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden.
In Deutschland haben zahlreiche Bundesländer eigene Tariftreue- und Vergabegesetze erlassen, da die Kompetenz im Unterschwellenbereich weitgehend beim Landesgesetzgeber liegt. Diese Gesetze tragen je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen, etwa Tariftreuegesetz (TTG), Vergabe- und Tariftreuegesetz (VTTG) oder Landesvergabegesetz.
Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen
Die verfassungsrechtliche und europarechtliche Zulässigkeit von Tariftreueregelungen war lange umstritten, ist heute aber dem Grunde nach anerkannt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Rüffert-Entscheidung (C-346/06, 2008) zunächst enge Grenzen gesetzt: Tariftreueklauseln, die auf nicht allgemeinverbindliche Tarifverträge verweisen, können gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Die Revision der Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG, geändert durch Richtlinie 2018/957/EU) hat seither mehr Spielraum für soziale Anforderungen eröffnet.
Auf Bundesebene erlaubt § 128 Abs. 1 GWB die Berücksichtigung sozialer Belange bei der Auftragsausführung. Darüber hinaus schreibt das Mindestlohngesetz (MiLoG) für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindestlohn vor, der als Untergrenze auch bei öffentlichen Aufträgen gilt.
Inhalt und Anforderungen
Tariftreue- und Vergabegesetze enthalten typischerweise mehrere Verpflichtungsebenen für Auftragnehmer und deren Nachunternehmer. Diese umfassen:
- Mindestlohnverpflichtung: Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (bundesweit) oder eines höheren Landes- bzw. Branchenmindestlohns
- Tariftreue im engeren Sinne: Verpflichtung zur Zahlung der einschlägigen Tariflöhne, teilweise auch bei nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen
- Nachunternehmerpflicht: Weitergabe der Verpflichtungen an Subunternehmer
- Erklärungspflichten: Abgabe einer Tariftreueerklärung bereits im Vergabeverfahren
- Kontrolle und Sanktionen: Prüfrechte des Auftraggebers, Vertragsstrafen bei Verstößen
Landesrechtliche Unterschiede
Die konkreten Anforderungen variieren erheblich zwischen den Bundesländern, was für bundesweit tätige Unternehmen zu einem komplexen Rechtsrahmen führt. Während einige Länder lediglich auf den gesetzlichen Mindestlohn verweisen, fordern andere die Einhaltung branchenspezifischer Tarifverträge auch dann, wenn diese nicht allgemeinverbindlich erklärt wurden. Einige Länder haben Tariftreuegesetze wieder abgeschafft oder erheblich eingeschränkt.
FAQ
Gilt das Tariftreuegesetz auch für ausländische Unternehmen? Ja, soweit das Unternehmen Personal für die Auftragsausführung in Deutschland einsetzt, gelten die deutschen Lohnvorgaben im Rahmen des Arbeitnehmerentsenderechts.
Was passiert bei Verstößen gegen die Tariftreuepflicht? Verstöße können zu Vertragsstrafen führen und den Ausschluss von zukünftigen Vergabeverfahren nach sich ziehen. In schwerwiegenden Fällen ist eine außerordentliche Kündigung des Vertrages möglich.
Gilt die Tariftreuepflicht auch für Nachunternehmer? In aller Regel ja – die Gesetze sehen vor, dass Auftragnehmer die Verpflichtungen vollständig auf ihre Nachunternehmer weitergeben.
Müssen Bieter bereits im Angebot eine Tariftreueerklärung abgeben? Ja, die meisten Tariftreuegesetze verlangen eine entsprechende Erklärung bereits als Teil des Angebots oder der Bewerbung.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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