Teillos im Vergaberecht 2026 – Definition und Bedeutung
Teillos: Ein einzelnes Los innerhalb eines in Lose aufgeteilten öffentlichen Auftrags. Bedeutung für Bieter und Auftraggeber im Vergabeverfahren erklärt.
Definition: Ein Teillos ist ein abgegrenzter, eigenständig ausgeschreibbarer Teil eines öffentlichen Auftrags, der im Rahmen einer loseweisen Vergabe gebildet wird und für den Bieter separat Angebote einreichen können.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 46 Richtlinie 2014/24/EU, § 97 Abs. 4 GWB, § 30 VgV, § 7 EUAbschnitt VOB/A, § 57 BVergG 2018
Was ist ein Teillos?
Ein Teillos ist die kleinste selbständige Einheit einer loseweisen Vergabe und bezeichnet den konkreten Auftragsabschnitt, für den ein Bieter ein eigenständiges Angebot abgeben kann. Das Bundesvergabegesetz und die deutschen Vergabeverordnungen sehen vor, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich in Lose aufgeteilt werden sollen, um mittelständischen Unternehmen die Teilnahme an Vergabeverfahren zu erleichtern. Jedes Teillos beschreibt dabei einen abgegrenzten Leistungsbereich, der in sich vollständig ist und getrennt beauftragt werden kann.
Der Begriff „Teillos" wird häufig synonym mit „Los" verwendet, betont aber den Charakter als Teil eines größeren Gesamtauftrags.
Rechtliche Verpflichtung zur Losaufteilung
Das Gebot der Losaufteilung ist ein zentrales Instrument zur Mittelstandsförderung im Vergaberecht. Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind öffentliche Aufträge in Fach- und Teillose aufzuteilen; davon kann nur bei sachlichem Grund abgewichen werden. Der Auftraggeber muss eine Nichtteilung begründen und in der Vergabedokumentation festhalten.
Arten von Losen
Vergaberechtlich werden unterschieden:
- Fachlose (qualitative Aufteilung): Aufteilung nach Leistungsbereichen (z.B. Elektro, Heizung/Lüftung, Sanitär bei einem Bauprojekt)
- Teillose (quantitative Aufteilung): Aufteilung gleicher Leistungen nach Menge, Region oder Zeitraum
In der Praxis werden diese Formen oft kombiniert.
Losübergreifende Beschränkungen
Auftraggeber können die Anzahl der Lose beschränken, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann. Dies verhindert, dass ein einzelnes Unternehmen sämtliche Lose eines großen Auftrags gewinnt und damit den Wettbewerb bei zukünftigen Vergaben einschränkt. Solche Beschränkungen müssen in der Bekanntmachung vorab festgelegt werden.
FAQ
Muss ein Bieter auf alle Teillose bieten? Nein. Sofern der Auftraggeber keine anderslautende Regelung trifft, kann ein Bieter auf einzelne oder alle Lose bieten.
Kann der Auftraggeber trotz Losaufteilung an einen Gesamtbieter vergeben? Nur wenn er dies in den Vergabeunterlagen vorgesehen hat und sachliche Gründe vorliegen (z.B. Gesamtlosvorteil überwiegt).
Wie viele Lose muss ein Auftraggeber bilden? Das Gesetz schreibt keine Mindestanzahl vor. Die Losgröße muss dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und dem Mittelstandsförderungsgebot entsprechen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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