Glossar

Teilnahmeantrag im Vergaberecht 2026 – Bewerbung im nicht offenen Verfahren

Teilnahmeantrag: Bewerbungsunterlagen für zweistufige Vergabeverfahren. Inhalt, Fristen und Eignungsnachweise im Überblick. Vergaberecht 2026.

Definition: Der Teilnahmeantrag ist die förmliche Bewerbung eines Unternehmens in der ersten Stufe eines zweistufigen Vergabeverfahrens (z.B. nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog), mit der es seine Eignung nachweist und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert zu werden begehrt.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 26, 28, 29 Richtlinie 2014/24/EU, §§ 42–55 VgV, § 3b VOB/A EU, §§ 116–130 BVergG 2018


Was ist ein Teilnahmeantrag?

Der Teilnahmeantrag steht am Beginn jedes zweistufigen Vergabeverfahrens und bildet die Grundlage für die Eignungsauswahl durch den öffentlichen Auftraggeber. Im Unterschied zur einstufigen öffentlichen Ausschreibung (offenem Verfahren), bei der alle interessierten Unternehmen direkt ein vollständiges Angebot einreichen können, ist das nicht offene Verfahren und der wettbewerbliche Dialog zweistufig aufgebaut: Zunächst bewerben sich Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag; dann lädt der Auftraggeber eine begrenzte Anzahl geeigneter Bewerber zur Angebotsabgabe ein.

Der Teilnahmeantrag ist damit kein Angebot im rechtlichen Sinne, sondern eine Eignungsdarstellung: Das Unternehmen präsentiert sich und seine Leistungsfähigkeit, ohne sich zu einem konkreten Preis zu verpflichten.

Inhalt eines Teilnahmeantrags

Welche Unterlagen und Nachweise ein Teilnahmeantrag enthalten muss, legt der Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung und ggf. in Teilnahmeunterlagen fest. Typischerweise umfasst ein Teilnahmeantrag:

  • Eigenerklärungen und Nachweise zur persönlichen Eignung (Registerauszüge, Steuerklärungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Umsatzzahlen, Jahresabschlüsse, Bankauskunft)
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzprojekte, Personalausstattung, technische Ausstattung, Zertifikate)
  • Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vereinfachte Vorabform für alle Eignungsnachweise

Fristen

Die Mindestfrist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen beträgt im Oberschwellenbereich 30 Tage ab Absendung der Bekanntmachung. In begründeten Fällen (z.B. besondere Dringlichkeit) kann diese Frist auf 15 Tage verkürzt werden. Im Unterschwellenbereich gelten kürzere, national festgelegte Mindestfristen.

Die Teilnahmefrist darf grundsätzlich nicht verlängert werden, es sei denn, der Auftraggeber nimmt Änderungen an den Teilnahmeunterlagen vor.

Auswahlverfahren (Shortlisting)

Gehen mehr Teilnahmeanträge ein als die festgelegte Höchstzahl der einzuladenden Bewerber, führt der Auftraggeber ein objektives Auswahlverfahren durch. Die Auswahl erfolgt ausschließlich anhand der vorab bekanntgemachten Auswahlkriterien, die über die Mindesteignungsanforderungen hinausgehen. Das Ergebnis des Shortlistings ist schriftlich zu dokumentieren.

Im nicht offenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren müssen mindestens fünf (nicht offenes Verfahren) bzw. drei (Verhandlungsverfahren) geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sofern ausreichend geeignete Bewerber vorhanden sind.

Elektronische Einreichung

Teilnahmeanträge sind im Oberschwellenbereich grundsätzlich elektronisch einzureichen. Die Vergabeplattformen stellen dafür standardisierte Formularmasken bereit. Papierbasierte Einreichungen sind nur in gesetzlich anerkannten Ausnahmefällen zulässig.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Teilnahmeantrag und Angebot? Der Teilnahmeantrag dient der Eignungsdarstellung und erfolgt in der ersten Verfahrensstufe; das Angebot enthält die konkrete Leistungs- und Preisangabe und wird erst in der zweiten Verfahrensstufe eingereicht.

Kann ein Unternehmen seinen Teilnahmeantrag nach Einreichung noch ändern? Nach Ablauf der Teilnahmefrist sind grundsätzlich keine Änderungen mehr zulässig. Auf Anforderung des Auftraggebers dürfen jedoch fehlende oder unvollständige Unterlagen nachgereicht werden (soweit dies das nationale Recht erlaubt).

Was passiert, wenn ein Teilnahmeantrag unvollständig ist? Der Auftraggeber kann – muss aber nicht – eine Nachforderung von Unterlagen vornehmen. Fehlen wesentliche Nachweise, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden.

Wie erfährt ein Bewerber, ob sein Teilnahmeantrag erfolgreich war? Der Auftraggeber informiert alle Bewerber über das Ergebnis des Auswahlverfahrens. Nicht ausgewählte Bewerber erhalten eine Mitteilung mit Angabe der Gründe.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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