Teilwertung im Vergaberecht 2026 – Angebotswertung nach Kriterien
Teilwertung: Bewertung einzelner Zuschlagskriterien im Rahmen der Gesamtwertung. Punktesysteme, Gewichtung und Transparenzgebot im Vergaberecht 2026.
Definition: Die Teilwertung bezeichnet die Bewertung eines einzelnen Zuschlagskriteriums oder einer Kriteriengruppe im Rahmen der Gesamtangebotswertung, wobei jedem Angebot für dieses Kriterium eine Punktzahl oder ein Wert zugewiesen wird, der mit der Gewichtung des Kriteriums multipliziert in das Gesamtergebnis einfließt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 67 Richtlinie 2014/24/EU, § 127 GWB, § 58 VgV, § 19 VOB/A, § 2 BVergG 2018
Was ist die Teilwertung?
Die Teilwertung ist die disaggregierte Bewertungsebene innerhalb einer mehrkriteriellen Angebotswertung und zeigt, wie ein Angebot bei einem bestimmten Zuschlagskriterium abschneidet. Die Gesamtwertung eines Angebots ergibt sich aus der Summe aller gewichteten Teilwertungen. Transparente Teilwertungen sind eine zentrale Anforderung des Vergaberechts, da sie es ermöglichen, die Zuschlagsentscheidung nachzuvollziehen und zu überprüfen.
Verhältnis zu Zuschlagskriterien und Unterkriterien
Jedes Zuschlagskriterium und ggf. jedes Unterkriterium erhält eine Teilwertung, die nach einer vorab festgelegten, transparenten Methode ermittelt wird. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien muss in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen veröffentlicht werden (Art. 67 Abs. 5 Richtlinie 2014/24/EU). Unterkriterien dürfen die Zuschlagskriterien präzisieren, nicht aber durch die Hintertür neue, nicht angekündigte Wertungsaspekte einführen.
Bewertungsmethoden für Teilwertungen
Für die Ermittlung von Teilwertungen kommen verschiedene anerkannte Methoden zum Einsatz:
- Punkteskala: Jedem Angebot wird ein Punktwert zwischen 0 und 10 (oder 0 und 100) zugewiesen, häufig mit einer verbalen Beschreibung der Punktstufen
- Relative Preisbewertung: Der günstigste Preis erhält die volle Punktzahl; andere Angebote erhalten anteilig weniger Punkte (z.B. günstigster Preis / eigener Preis × maximale Punktzahl)
- Rangreihung: Angebote werden je Kriterium in eine Reihenfolge gebracht; die Platzierung bestimmt die Punktzahl
- Binäre Bewertung: Erfüllt / Erfüllt nicht (für Pass/Fail-Kriterien)
Transparenzanforderungen
Die Bewertungsmethode für jede Teilwertung muss so klar beschrieben sein, dass informierte Bieter erkennen können, wie ihre Leistungsangaben in Punkte umgerechnet werden. Unklare oder nachträglich präzisierte Bewertungsmatrizen sind vergaberechtswidrig. Die Vergabekammer und Gerichte haben wiederholt entschieden, dass Bewertungsschemata bereits in den Vergabeunterlagen ausreichend konkret festgelegt sein müssen.
Dokumentation
Jede Teilwertung ist in der Vergabeakte zu begründen. Dies gilt insbesondere bei qualitativen Kriterien (z.B. Konzeptqualität, Projektmanagement), bei denen der Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum hat. Die Vergabekammer überprüft Teilwertungen im Rahmen des ihr zustehenden eingeschränkten Kontrollmaßstabs auf Ermessensfehler, nicht auf ihre Richtigkeit im inhaltlichen Detail.
FAQ
Darf der Auftraggeber die Bewertungsmethode nach Angebotsöffnung noch ändern? Nein. Die Bewertungsmethode muss vor Angebotsöffnung festgelegt und dokumentiert sein. Nachträgliche Änderungen verstoßen gegen den Transparenzgrundsatz.
Können Bieter die Teilwertung ihres Angebots einsehen? Nach Zuschlagserteilung erhalten unterlegene Bieter auf Anfrage Auskunft über die wesentlichen Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots. Eine detaillierte Teilwertungsmatrix aller Bieter kann im Nachprüfungsverfahren offengelegt werden.
Was ist, wenn zwei Angebote bei der Teilwertung gleich punkten? Die Gesamtwertung aus allen Teilwertungen entscheidet. Bei einem Gleichstand in der Gesamtpunktzahl kann der Auftraggeber vorab festgelegte Stichentscheidungsregeln anwenden oder – falls zulässig – das Los entscheiden lassen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.