Glossar

UfAB – Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2026

UfAB: Leitfaden zur Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen der öffentlichen Hand. Struktur, Bewertungsmodell und Anwendung im Vergaberecht 2026.

Definition: Die UfAB (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen) ist ein vom IT-Planungsrat der deutschen öffentlichen Verwaltung herausgegebener Leitfaden, der öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von IT-Produkten und IT-Dienstleistungen unterstützt und ein strukturiertes Bewertungsmodell bereitstellt.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: GWB, VgV; UfAB in der jeweils aktuellen Fassung (zuletzt UfAB 2018 mit Fortschreibungen)


Was ist die UfAB?

Die UfAB ist der anerkannte Praxisleitfaden für die Beschaffung von IT-Leistungen durch deutsche Behörden und öffentliche Einrichtungen. Sie wird vom IT-Planungsrat herausgegeben und kontinuierlich fortgeschrieben. Ziel der UfAB ist es, den Beschaffungsprozess für IT-Leistungen zu standardisieren, Qualität und Vergleichbarkeit von Angeboten zu verbessern und rechtssichere Vergabeverfahren zu ermöglichen.

Die UfAB ist kein verbindliches Gesetz, aber ein weithin anerkanntes und in der Praxis häufig angewandtes Regelwerk. Viele öffentliche Auftraggeber – insbesondere Bundes- und Landesbehörden – nutzen die UfAB als Basis für ihre IT-Ausschreibungen.

Struktur und Inhalt

Die UfAB gliedert sich in mehrere Teile, die den gesamten Beschaffungsprozess abdecken:

  • Beschreibung der IT-Leistung: Systematische Erfassung und Beschreibung des Beschaffungsgegenstands (Hardware, Software, IT-Dienstleistungen)
  • Leistungsanforderungen: Formulierung von Pflichtanforderungen (Muss-Kriterien) und optionalen Anforderungen (Kann-Kriterien / Wunschanforderungen)
  • Bewertungsmodell: Punktbasiertes System zur Auswertung qualitativer Angebotsmerkmale
  • Vertragsmuster: Empfehlungen für vertragliche Regelungen bei IT-Beschaffungen (EVB-IT)

Das UfAB-Bewertungsmodell

Das Kernstück der UfAB ist ein transparentes, nachvollziehbares Punktesystem zur Bewertung von IT-Angeboten anhand vorab festgelegter Kriterien. Das Modell unterscheidet:

  • Muss-Kriterien: Mindestanforderungen, deren Nichterfüllung zum Angebotsausschluss führt (Pass/Fail)
  • Wunschanforderungen (Kann-Kriterien): Qualitative Anforderungen, deren Erfüllungsgrad mit Punkten bewertet wird
  • Gewichtung: Jedem Kriterium wird eine Gewichtung zugewiesen, die seinen Einfluss auf das Gesamtergebnis bestimmt

Der Preis fließt als gesondertes Kriterium in die Gesamtbewertung ein; die UfAB empfiehlt typische Gewichtungen für Preis und Qualität, lässt dem Auftraggeber aber Spielraum.

Anwendung in der Praxis

In der Praxis nutzen Auftraggeber die UfAB-Vorlagen häufig als Ausgangspunkt, die sie auf ihren konkreten Beschaffungsbedarf anpassen. Die Standardisierung erleichtert auch Bietern die Angebotsbearbeitung, da sie mit dem UfAB-Schema vertraut sind und ihre Angebotsunterlagen entsprechend strukturieren können.

Die UfAB wird ergänzt durch die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen), die Standardvertragsmodule für verschiedene IT-Leistungstypen bereitstellen.

FAQ

Ist die Verwendung der UfAB rechtlich verpflichtend? Nein. Die UfAB ist ein Leitfaden, keine Rechtsnorm. Ihre Anwendung ist freiwillig, wird aber von vielen Beschaffungsstellen als Standard verwendet.

Für welche IT-Leistungen eignet sich die UfAB? Die UfAB ist für die Beschaffung von Hardware, Standardsoftware, Individualsoftware und IT-Dienstleistungen geeignet. Für sehr komplexe IT-Projekte empfehlen sich ergänzend spezifischere Bewertungskonzepte.

Wo kann die aktuelle UfAB heruntergeladen werden? Die aktuelle Fassung der UfAB wird auf der Website des IT-Planungsrats sowie auf den Beschaffungsportalen des Bundes und der Länder bereitgestellt.

Gilt die UfAB auch in Österreich? Die UfAB ist ein deutsches Instrument. In Österreich gibt es eigene Leitfäden der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) für IT-Beschaffungen, die ähnliche Funktionen erfüllen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.