Umweltfreundliche Produkte im Vergaberecht 2026 – Nachhaltige Beschaffung
Umweltfreundliche Produkte in der öffentlichen Beschaffung: Anforderungen, Umweltzeichen, Lebenszykluskostenberechnung und rechtliche Grundlagen 2026.
Definition: Umweltfreundliche Produkte im Sinne des Vergaberechts sind Liefer- oder Leistungsgegenstände, die nach anerkannten Umweltstandards hergestellt oder erbracht werden und bei denen der Auftraggeber Umwelteigenschaften als Zuschlagskriterium, technische Spezifikation oder Ausführungsbedingung berücksichtigt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 42, 43, 67, 70 Richtlinie 2014/24/EU, § 67 VgV, Nationales Programm für nachhaltige Beschaffung (Deutschland), Aktionsplan Nachhaltige Öffentliche Beschaffung (Österreich)
Umweltfreundliche Produkte in der öffentlichen Beschaffung
Die Berücksichtigung von Umweltanforderungen in der öffentlichen Beschaffung ist nicht nur möglich, sondern im Rahmen strategischer Beschaffungsziele politisch gewollt und zunehmend rechtlich verankert. Die öffentliche Hand gibt in Deutschland und Österreich zusammen mehrere Hundert Milliarden Euro pro Jahr für Waren und Dienstleistungen aus. Durch die gezielte Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten kann sie erheblichen Druck auf Märkte ausüben und zur Transformation in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft beitragen.
Das Vergaberecht bietet dabei mehrere Ansatzpunkte: Umweltanforderungen können als technische Spezifikationen, als Eignungskriterien, als Zuschlagskriterien oder als Ausführungsbedingungen in das Verfahren eingebunden werden.
Rechtliche Instrumente
Technische Spezifikationen
Der Auftraggeber kann Umwelteigenschaften als verbindliche Mindestanforderungen in die Leistungsbeschreibung aufnehmen. Beispiele sind ein Mindestanteil recycelter Materialien, Anforderungen an Energieeffizienz (z.B. EU-Energieverbrauchskennzeichnung Klasse A), Schadstofffreiheit oder biologische Abbaubarkeit. Dabei muss er stets diskriminierungsfrei vorgehen und gleichwertige Nachweise akzeptieren.
Umweltzeichen und Gütezeichen
Auftraggeber dürfen auf Umweltzeichen wie den EU Ecolabel, den Blauen Engel (Deutschland) oder das Österreichische Umweltzeichen verweisen, sofern die Zeichenanforderungen mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen, nachweisbar und überprüfbar sind sowie nicht diskriminierend wirken (Art. 43 Richtlinie 2014/24/EU). Bieter, die das konkrete Zeichen nicht besitzen, müssen alternative gleichwertige Nachweise vorlegen können.
Zuschlagskriterien
Umwelteigenschaften können als qualitative Zuschlagskriterien in die Angebotswertung einfließen. Dies ermöglicht es, Angebote mit besseren Umwelteigenschaften (z.B. niedrigerem CO₂-Fußabdruck, höherer Langlebigkeit) zu bevorzugen, ohne andere Bieter vollständig auszuschließen.
Lebenszykluskosten
Die Lebenszykluskostenberechnung (LCC – Life Cycle Costing) erlaubt es dem Auftraggeber, nicht nur den Anschaffungspreis, sondern auch Betriebskosten, Wartungskosten und Entsorgungskosten in die Wertung einzubeziehen. Dadurch können auf den ersten Blick teurere, aber langlebigere und energiesparendere Produkte den Zuschlag erhalten (Art. 68 Richtlinie 2014/24/EU, § 59 VgV).
Ausführungsbedingungen
Als Ausführungsbedingung kann der Auftraggeber verlangen, dass bestimmte Umweltstandards bei der Vertragserfüllung eingehalten werden, z.B. Lieferung mit emissionsarmen Fahrzeugen, umweltgerechte Entsorgung von Verpackungen oder Nutzung erneuerbarer Energien bei der Leistungserbringung.
Nationale Programme und Leitfäden
In Deutschland unterstützt das Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO) und das Umweltbundesamt Auftraggeber mit Leitfäden zur umweltfreundlichen Beschaffung. In Österreich koordiniert das Bundesministerium für Klimaschutz die nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe-Aktionsplan).
FAQ
Darf ein Auftraggeber ausschließlich Produkte mit einem bestimmten Umweltzeichen fordern? Nein. Er muss stets gleichwertige Nachweise anderer Anbieter akzeptieren, auch wenn diese das spezifische Zeichen nicht besitzen.
Können Umweltanforderungen als Ausschlusskriterium (Mindestanforderung) festgelegt werden? Ja, als technische Mindestanforderung. Bieter, die diese nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Wie werden Lebenszykluskosten bei der Angebotswertung berechnet? Der Auftraggeber legt im Voraus die Berechnungsmethode fest (z.B. Energiekosten über Nutzungsdauer, CO₂-Preis je Tonne). Bieter geben die erforderlichen Daten in ihrem Angebot an.
Ist die Berücksichtigung von Umweltkriterien rechtlich verpflichtend? In Deutschland und Österreich gibt es zunehmend gesetzliche Verpflichtungen für bestimmte Produktgruppen (z.B. energieverbrauchsrelevante Produkte nach RL 2012/27/EU). Darüber hinaus besteht weitgehend Ermessen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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