Glossar

Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis im Vergaberecht 2026

Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis: Datenbanken zur Eignungsprüfung im Vergaberecht. Funktion, Rechtsgrundlage und praktische Bedeutung.

Definition: Ein Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis ist eine von Vergabestellen oder unabhängigen Stellen geführte Datenbank, in der Unternehmen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) vorab nachweisen und für mehrere Vergabeverfahren nutzbar machen können.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 48 VgV, § 122 GWB, Art. 64 Richtlinie 2014/24/EU


Was ist ein Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis?

Ein Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis dient der vereinfachten und wiederverwendbaren Eignungsprüfung im öffentlichen Beschaffungswesen. Statt bei jedem Vergabeverfahren erneut umfangreiche Eignungsnachweise einzureichen, können Unternehmen ihre Eignung einmalig in einem solchen Verzeichnis hinterlegen. Vergabestellen, die das Verzeichnis nutzen, können die dort gespeicherten Informationen direkt abrufen und müssen diese im Regelfall nicht erneut anfragen.

Das Konzept ist eng mit der Präqualifikation verwandt: Präqualifikationssysteme sind institutionalisierte Formen solcher Verzeichnisse, bei denen eine unabhängige Stelle die Eignung der eingetragenen Unternehmen regelmäßig überprüft und zertifiziert.

Rechtliche Grundlagen

Auf europäischer Ebene regelt Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU die Möglichkeit, amtliche Listen zugelassener Wirtschaftsteilnehmer und Zertifizierungssysteme einzuführen. In Deutschland ist dies in § 48 VgV (Vergabeverordnung) umgesetzt: Auftraggeber können Bewerber oder Bieter auffordern, eine Eintragung in ein offizielles Verzeichnis nachzuweisen. Eingetragene Unternehmen gelten als geeignet, soweit das Verzeichnis die relevanten Eignungsanforderungen abdeckt.

Arten von Verzeichnissen

In der Praxis existieren verschiedene Arten von Unternehmens- und Lieferantenverzeichnissen:

  • DUNS-Verzeichnisse und Handelsregister: Allgemeine Unternehmensinformationen, nicht vergabespezifisch
  • Präqualifikationsverzeichnisse: Vergabespezifische Systeme, z. B. PQ-VOB (Präqualifikationssystem Bau), AVPQ (Auftragsberatungsstellen)
  • Vergabestelleneigene Lieferantenverzeichnisse: Von einzelnen Auftraggebern geführte interne Datenbanken
  • Sektorale Systeme: Branchenspezifische Verzeichnisse, z. B. für IT-Dienstleister oder Reinigungsunternehmen

Bedeutung für Bieter

Für Bieter bietet die Eintragung in ein anerkanntes Verzeichnis erhebliche Vorteile: Der bürokratische Aufwand bei der Angebotsabgabe reduziert sich deutlich, da Eignungsnachweise nicht mehr für jedes Verfahren neu zusammengestellt werden müssen. Gleichzeitig signalisiert eine Eintragung in ein anerkanntes System potenziellen Auftraggebern Zuverlässigkeit und Qualität.

FAQ

Ist eine Eintragung in ein Lieferantenverzeichnis Pflicht? Nein, die Eintragung ist freiwillig. Auftraggeber können jedoch eine Eintragung als Nachweis der Eignung verlangen, sofern sie das entsprechende Verzeichnis anerkennen.

Welches ist das bekannteste Präqualifikationssystem in Deutschland? Im Baubereich ist das PQ-VOB-System (Präqualifikationssystem der deutschen Bauwirtschaft) am weitesten verbreitet. Für sonstige Leistungen gibt es regionale Präqualifikationssysteme der Auftragsberatungsstellen.

Wie lange ist eine Eintragung gültig? Die Gültigkeitsdauer variiert je nach System, beträgt aber in der Regel 12 Monate mit anschließender Verlängerungsmöglichkeit nach erneuter Prüfung.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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