Unterschwellenbereich im Vergaberecht 2026 – Nationale Vergabe unterhalb der EU-Schwelle
Unterschwellenbereich im Vergaberecht: Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Anwendbares Recht, Verfahren und Unterschiede zum Oberschwellenbereich.
Definition: Der Unterschwellenbereich bezeichnet im Vergaberecht alle öffentlichen Aufträge, deren geschätzter Auftragswert die von der EU-Kommission festgesetzten Schwellenwerte nicht erreicht und für die daher nicht das europäische Vergaberecht, sondern nationale Vergabevorschriften gelten.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: UVgO, VOB/A (Abschnitt 1), Haushaltsgrundsätzegesetz, BVergG 2018
Was ist der Unterschwellenbereich?
Der Unterschwellenbereich umfasst alle öffentlichen Beschaffungsvorgänge, bei denen der geschätzte Netto-Auftragswert unter den maßgeblichen EU-Schwellenwerten liegt. Diese Schwellenwerte werden von der Europäischen Kommission alle zwei Jahre neu festgesetzt und gelten seit 2024:
| Auftragsart | Öffentliche Auftraggeber | Sektorenauftraggeber |
|---|---|---|
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 143.000 EUR | 443.000 EUR |
| Bauaufträge | 5.538.000 EUR | 5.538.000 EUR |
| Soziale und besondere Dienstleistungen | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Aufträge unterhalb dieser Grenzen fallen in den Unterschwellenbereich und unterliegen nicht dem europäischen Primärvergaberecht, auch wenn bestimmte Grundsätze (Transparenz, Nichtdiskriminierung, grenzüberschreitendes Interesse) auch hier zu beachten sein können.
Anwendbares Recht
Im deutschen Unterschwellenbereich gelten vor allem die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die VOB/A (Abschnitt 1 für Bauleistungen). Diese nationalen Regelwerke sind weniger formstreng als das Oberschwellenrecht, kennen aber ebenfalls strukturierte Vergabeverfahren:
- Öffentliche Ausschreibung: Grundform, vergleichbar mit dem offenen Verfahren
- Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb: Zweistufiges Verfahren
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: Direktansprache ausgewählter Firmen
- Freihändige Vergabe (VOB/A) / Verhandlungsvergabe (UVgO): Für einfachere oder dringende Beschaffungen
- Direktauftrag: Für Kleinstbeschaffungen unterhalb bestimmter Wertgrenzen
Unterschiede zum Oberschwellenbereich
Der Unterschwellenbereich zeichnet sich durch weniger strenge Formvorschriften aus, was kürzere Verfahren und mehr Flexibilität für Auftraggeber ermöglicht:
- Kürzere Mindestfristen für Angebots- und Bewerbungsfristen
- Keine obligatorische Veröffentlichung im Supplement des Amtsblatts der EU (TED)
- Keine zwingende elektronische Angebotsabgabe (aber empfohlen)
- Einfachere Dokumentations- und Transparenzpflichten
- Eingeschränkterer Rechtsschutz (kein Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer in manchen Bundesländern)
Grundsätze gelten auch im Unterschwellenbereich
Obwohl das strenge EU-Vergaberecht nicht gilt, müssen auch im Unterschwellenbereich grundlegende Vergabeprinzipien beachtet werden. Dazu gehören der Wettbewerbsgrundsatz, das Gleichbehandlungsgebot, das Transparenzgebot und das Diskriminierungsverbot. Bei grenzüberschreitendem Interesse – wenn also Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten an einem Auftrag interessiert sein könnten – können EU-Grundfreiheiten unmittelbar anwendbar sein.
Österreich
In Österreich gilt das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) auch für den Unterschwellenbereich, sieht aber erleichterte Verfahrensarten vor. Der USB (Unterschwellenbereich) erlaubt die Anwendung vereinfachter Verfahren wie der direkten Vergabe bis zu 100.000 Euro (Netto) sowie der nicht offenen Ausschreibung mit einer beschränkten Zahl von Bietern.
FAQ
Gilt das GWB auch im Unterschwellenbereich? Die Vergaberechtsvorschriften des GWB (§§ 97 ff.) gelten grundsätzlich nur oberhalb der EU-Schwellenwerte. Im Unterschwellenbereich gelten die jeweiligen haushaltsrechtlichen Regelungen der Länder und Kommunen sowie UVgO und VOB/A.
Gibt es auch im Unterschwellenbereich Rechtsschutz? Ja, aber er ist in der Regel schwächer ausgeprägt. In manchen Bundesländern gibt es speziellen Unterschwellenrechtsschutz; ansonsten stehen zivilrechtliche Klagen (z. B. auf Unterlassung oder Schadensersatz) zur Verfügung.
Was ist ein Direktauftrag? Ein Direktauftrag ist die einfachste Form der Unterschwellenvergabe, bei der ein Auftraggeber ohne förmliches Verfahren direkt bei einem Unternehmen bestellt. Er ist nur bis bestimmten Wertgrenzen zulässig (z. B. bis 1.000 EUR netto nach UVgO).
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.