Unterschwellenvergabe 2026 – Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwelle
Unterschwellenvergabe: Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Verfahrensarten, Rechtsgrundlagen und praktische Hinweise 2026.
Definition: Als Unterschwellenvergabe bezeichnet man die Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzter Netto-Auftragswert die unionsrechtlichen Schwellenwerte unterschreitet und die daher nach nationalem Vergaberecht (UVgO, VOB/A Abschnitt 1) abgewickelt werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: UVgO 2017, VOB/A 2019 (Abschnitt 1), Haushaltsgrundsätzegesetz, BVergG 2018
Was ist eine Unterschwellenvergabe?
Die Unterschwellenvergabe ist die quantitativ häufigste Form der öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland und Österreich. Da die meisten kommunalen und behördlichen Beschaffungen die EU-Schwellenwerte (für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 143.000 EUR, für Bauaufträge: 5.538.000 EUR) nicht erreichen, fällt der weit überwiegende Teil aller öffentlichen Aufträge in diesen Bereich. Für diese Aufträge gelten nicht die europäischen Vergaberichtlinien und das vierte Teil des GWB, sondern die nationalen Regelwerke.
Rechtsgrundlagen
Das Recht der Unterschwellenvergabe ist in Deutschland durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie die VOB/A (Abschnitt 1) für Bauleistungen geregelt.
- UVgO: 2017 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beschlossen; wird von Bund und Ländern durch Verweis ins Haushaltsrecht für anwendbar erklärt. Gilt nicht unmittelbar kraft Gesetzes, sondern nur bei entsprechendem Verweis durch den jeweiligen Haushaltsgesetzgeber.
- VOB/A (Abschnitt 1): Regeln für die Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich; gelten bei entsprechendem Verweis in Verwaltungsvorschriften der Länder.
In Österreich gilt das BVergG 2018 auch für die Unterschwellenvergabe, sieht jedoch erleichterte Verfahren vor.
Verfahrensarten
Die UVgO kennt folgende Verfahrensarten für Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
- Öffentliche Ausschreibung: Unbeschränkter Bieterkreis, öffentliche Bekanntmachung, Standard-Verfahren
- Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb: Vorgelagerte Eignungsprüfung, dann Aufforderung ausgewählter Bieter
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: Direktansprache mindestens dreier Unternehmen ohne öffentliche Bekanntmachung
- Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb: Mit öffentlicher Interessensbekundung und Verhandlungsmöglichkeit
- Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb: Direktansprache ohne öffentliche Bekanntmachung; nur unter bestimmten Voraussetzungen
- Direktauftrag: Einfachste Form, ohne Wettbewerb; bis zu einer Wertgrenze von 1.000 EUR netto
Die VOB/A (Abschnitt 1) kennt vergleichbare Verfahren für Bauleistungen (öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe).
Wertgrenzen für Verfahrensarten
In der Praxis haben Bund und Länder für den Unterschwellenbereich unterschiedliche Wertgrenzen festgelegt, bis zu denen vereinfachtere Vergabearten zulässig sind. Diese Wertgrenzen variieren je nach Bundesland und Auftragsart erheblich. Typische Orientierungswerte (ohne Gewähr, abhängig vom jeweiligen Landesrecht):
| Verfahrensart | Liefer-/Dienstleistungen | Bauleistungen |
|---|---|---|
| Direktauftrag | bis 1.000 EUR | bis 3.000 EUR |
| Verhandlungsvergabe (ohne TW) | bis 50.000–100.000 EUR | bis 50.000–150.000 EUR |
| Beschränkte Ausschreibung | bis 100.000–221.000 EUR | bis 1.000.000 EUR |
| Öffentliche Ausschreibung | unbegrenzt | unbegrenzt |
Besonderheiten der Unterschwellenvergabe
Im Vergleich zum Oberschwellenbereich bietet die Unterschwellenvergabe mehr Flexibilität, setzt aber dennoch Einhaltung vergaberechtlicher Grundsätze voraus.
Wesentliche Merkmale:
- Keine Pflicht zur Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (TED)
- Kürzere Angebots- und Bewerbungsfristen
- Weniger strenge Dokumentationspflichten (aber Vergabevermerk empfohlen)
- Eingeschränkter Primärrechtsschutz (kein Vergabekammerverfahren nach GWB)
- Sekundärrechtsschutz (Schadensersatz) möglich
Rechtsschutz im Unterschwellenbereich
Der Rechtsschutz unterlegener Bieter ist im Unterschwellenbereich schwächer ausgeprägt als im Oberschwellenbereich. Das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern nach §§ 155 ff. GWB gilt nur für Oberschwellenaufträge. Im Unterschwellenbereich stehen vor allem zivilrechtliche Klagen (auf Unterlassung oder Schadensersatz) zur Verfügung. Einige Bundesländer (z. B. Bayern, Sachsen) haben ergänzenden Unterschwellenrechtsschutz eingeführt.
FAQ
Muss eine Unterschwellenvergabe öffentlich bekannt gemacht werden? Das hängt von der Verfahrensart ab. Bei der öffentlichen Ausschreibung ja; bei der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nicht zwingend.
Gilt die UVgO unmittelbar? Nein, die UVgO ist eine Verwaltungsvorschrift und gilt nur, wenn der jeweilige Haushaltsgesetzgeber (Bund, Länder, Kommunen) auf sie verweist.
Was gilt für gemischte Aufträge, die teils über, teils unter dem Schwellenwert liegen? Für gemischte Aufträge gilt grundsätzlich der Gesamtauftragswert. Überschreitet dieser den EU-Schwellenwert, gilt das Oberschwellenrecht für das gesamte Verfahren.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.