Glossar

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Vergaberecht

Die UVgO regelt in Deutschland die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte für Bundesbehörden. Verabschiedet 2017.

Definition: Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist das deutsche Regelwerk für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte durch Bundesbehörden und solche Auftraggeber, die die UVgO durch Verweis in Förder- oder Haushaltsrecht anwenden müssen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: UVgO (Bekanntmachung vom 02.02.2017, BAnz AT 07.02.2017 B1); § 55 BHO; Landesvergaberecht


Was ist die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)?

Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist das zentrale Vergaberegelwerk für Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte auf Bundesebene in Deutschland. Sie wurde am 2. Februar 2017 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekanntgemacht und löste die bis dahin geltende VOL/A Abschnitt 1 ab.

Die UVgO ist keine Rechtsverordnung im formellen Sinne, sondern eine Verwaltungsvorschrift, die durch Bezugnahme im Haushaltsrecht – insbesondere § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) i.V.m. den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur BHO (VV-BHO) – Verbindlichkeit erlangt. Sie gilt unmittelbar für Bundesbehörden. Für Länder und Kommunen besteht keine Bindungswirkung; diese können eigene Unterschwellenregelungen treffen oder die UVgO durch Landesrecht für verbindlich erklären.

Für Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt weiterhin die VOB/A Abschnitt 1, nicht die UVgO.

Bedeutung und Funktion

Die UVgO schließt die Regelungslücke unterhalb der EU-Schwellenwerte und stellt sicher, dass auch Aufträge geringeren Volumens nach transparenten und wettbewerbsorientierten Grundsätzen vergeben werden.

Zentrale Regelungsbereiche der UVgO:

  • Verfahrensarten – Öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb, Direktvergabe (§§ 8–12 UVgO)
  • Wertgrenzen – Direktvergabe bis 1.000 EUR (netto), beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 50.000 EUR (netto) für Liefer-/Dienstleistungen; die genauen Wertgrenzen können durch Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Bedarfsträger konkretisiert werden
  • eVergabe-Pflicht – Ab einem Auftragswert von 25.000 EUR (netto) ist die elektronische Angebotsübermittlung verpflichtend vorgeschrieben (§ 38 Abs. 1 UVgO); bei Direktvergaben und kleineren Aufträgen besteht eine Soll-Vorgabe
  • Eignungsprüfung – Anforderungen an Eignung und Zuverlässigkeit der Bieter (§§ 33–36 UVgO)
  • Zuschlagskriterien – Wirtschaftlichstes Angebot; Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 43 UVgO)
  • Dokumentation – Vergabevermerk und Dokumentationspflichten (§ 6 UVgO)

Verhältnis zu Förderrecht und Landesrecht

Empfänger von Bundeszuwendungen sind durch die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen (ANBest-P, ANBest-GK) regelmäßig verpflichtet, die UVgO anzuwenden, auch wenn sie selbst keine Bundesbehörde sind. Zahlreiche Bundesländer haben die UVgO in ihr Landesvergaberecht übernommen oder für entsprechend anwendbar erklärt.

Rechtsgrundlage

Die UVgO steht außerhalb des GWB-Vergaberegimes und entfaltet ihre Verbindlichkeit allein durch Haushalts- und Förderrecht.

  • § 55 BHO – Gebot der Ausschreibung bei Liefer- und Dienstleistungen
  • VV-BHO Nr. 55.1 – Verweis auf die UVgO als anzuwendende Verdingungsordnung
  • UVgO (BAnz AT 07.02.2017 B1) – Materielles Vergaberegelwerk
  • ANBest-P / ANBest-GK – Bindung von Zuwendungsempfängern

Das GWB und die VgV sind im Unterschwellenbereich grundsätzlich nicht anwendbar. Allerdings sind die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts – Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung – auch bei Unterschwellenvergaben zu beachten, wie der BGH und das BVerfG mehrfach bestätigt haben.

Österreichisches Äquivalent

In Österreich sind Unterschwellenvergaben im BVergG 2018 geregelt, das sowohl Ober- als auch Unterschwellenbereich in einem einheitlichen Gesetz erfasst. Die §§ 46 ff. BVergG 2018 (Unterschwellenbereich) sehen vereinfachte Verfahren wie die Direktvergabe und die beschränkte Ausschreibung ohne Bekanntmachung vor, deren Anwendung von der Art und dem Wert des Auftrages abhängt.

Verwandte Begriffe

FAQ

Gilt die UVgO auch für Kommunen? Nein, die UVgO gilt unmittelbar nur für Bundesbehörden. Kommunen und Länder können die UVgO durch Landesrecht für verbindlich erklären oder eigene Unterschwellenregelungen treffen. Zuwendungsempfänger des Bundes sind über die ANBest-P/GK in der Regel zur Anwendung verpflichtet.

Ab welchem Wert gilt in der UVgO die eVergabe-Pflicht? Gemäß § 38 Abs. 1 UVgO ist die elektronische Kommunikation einschließlich der elektronischen Angebotsübermittlung ab einem Auftragswert von 25.000 EUR (netto) verpflichtend. Unterhalb dieser Grenze besteht eine Soll-Vorgabe.

Was gilt für Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte? Für Bauleistungen gilt im Unterschwellenbereich weiterhin die VOB/A Abschnitt 1, nicht die UVgO. Die UVgO ist ausschließlich auf Liefer- und Dienstleistungsaufträge anwendbar.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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