Unterschwelliger Auftragswert 2026 – Definition und Berechnung
Unterschwelliger Auftragswert: Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Berechnung, Verfahrenswahl und Abgrenzung zum Oberschwellenbereich.
Definition: Als unterschwellig gilt ein Auftragswert, der den maßgeblichen EU-Schwellenwert für die jeweilige Auftragsart nicht erreicht und damit nicht dem Anwendungsbereich der europäischen Vergaberichtlinien unterliegt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 106 GWB, §§ 3–6 VgV, UVgO, VOB/A Abschnitt 1
Was ist ein unterschwelliger Auftragswert?
Der unterschwellige Auftragswert ist ein rein quantitatives Abgrenzungskriterium: Liegt der geschätzte Netto-Auftragswert unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwerts, gilt das Vergaberecht des Unterschwellenbereichs. Die EU-Schwellenwerte werden von der Europäischen Kommission alle zwei Jahre angepasst. Die aktuell geltenden Werte (seit 1. Jänner 2024) sind:
| Auftragsart | Schwellenwert öffentliche Auftraggeber |
|---|---|
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 143.000 EUR (netto) |
| Bauaufträge | 5.538.000 EUR (netto) |
| Soziale/besondere Dienstleistungen | 750.000 EUR (netto) |
Für Sektorenauftraggeber (Versorgungsunternehmen, Verkehr etc.) gelten höhere Schwellenwerte.
Schätzung des Auftragswertes
Die korrekte Schätzung des Auftragswertes ist entscheidend für die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens. Auftraggeber sind verpflichtet, den voraussichtlichen Gesamtwert des Auftrags ohne Umsatzsteuer realistisch zu schätzen – weder zu niedrig (um den Anwendungsbereich des EU-Rechts zu umgehen) noch zu hoch. Bei der Schätzung sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Maßgeblich ist der Gesamtauftragswert inklusive Optionen und Verlängerungen
- Bei Rahmenvereinbarungen gilt der Höchstwert aller voraussichtlichen Einzelabrufe
- Auftraggeber dürfen Aufträge nicht künstlich aufteilen, um Schwellenwerte zu umgehen (Umgehungsverbot)
- Bei Dauerschuldverhältnissen (Laufzeit > 4 Jahre) gilt der geschätzte Gesamtwert oder der 4-fache Monatswert
Praktische Bedeutung
Der unterschwellige Auftragswert bestimmt nicht nur die Wahl des Vergabeverfahrens, sondern auch das anwendbare Rechtsregime und damit den Umfang der Verfahrensanforderungen. Im Unterschwellenbereich sind die formellen Anforderungen geringer: Keine Pflicht zur TED-Veröffentlichung, kürzere Fristen, vereinfachte Dokumentation. Jedoch müssen auch hier die grundlegenden Vergabeprinzipien (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung) eingehalten werden.
FAQ
Darf ein Auftraggeber einen Auftrag aufteilen, um unter den Schwellenwert zu kommen? Nein. Das künstliche Aufteilen von Aufträgen zur Umgehung der EU-Schwellenwerte ist nach § 3 Abs. 2 VgV und Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2014/24/EU ausdrücklich verboten und kann als vergaberechtswidrige De-facto-Vergabe angefochten werden.
Was passiert, wenn ein Auftrag nachträglich teurer wird und den Schwellenwert überschreitet? Nachträgliche Kostensteigerungen, die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe nicht vorhersehbar waren, führen grundsätzlich nicht zur Pflicht, das Verfahren neu aufzurollen. Wesentliche Auftragsänderungen, die den Charakter des Auftrags verändern, können jedoch eine neue Ausschreibungspflicht auslösen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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