Glossar

Vergabe- und Vertragsordnung 2026 – VOB, VOL, VOF im Überblick

Vergabe- und Vertragsordnung: Oberbegriff für VOB, VOL und VOF – die deutschen Regelwerke für öffentliche Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen.

Definition: Die Vergabe- und Vertragsordnung ist ein Oberbegriff für die deutschen untergesetzlichen Regelwerke – insbesondere VOB (Bauleistungen), VOL (Lieferungen und Dienstleistungen) und VOF (freiberufliche Leistungen) – die das Verfahren und die Vertragsbedingungen für die öffentliche Beschaffung regeln und die gesetzlichen Vergabevorschriften konkretisieren.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: GWB §§ 97 ff., VgV 2016, UVgO 2017, VOB/A 2019


Was ist die Vergabe- und Vertragsordnung?

Die Vergabe- und Vertragsordnungen sind untergesetzliche Regelwerke, die das öffentliche Vergabewesen in Deutschland konkretisieren und standardisieren. Sie wurden von den jeweils zuständigen Ausschüssen (Deutschen Vergabe- und Vertragsausschüssen) entwickelt und werden regelmäßig aktualisiert. Ihre Rechtsverbindlichkeit ergibt sich nicht aus sich selbst heraus, sondern aus der Verweisung durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Die drei klassischen Vergabe- und Vertragsordnungen sind:

  • VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
  • VOL – Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (Liefer- und Dienstleistungen)
  • VOF – Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (abgelöst durch VgV)

Struktur der Vergabe- und Vertragsordnungen

Jede Vergabe- und Vertragsordnung gliedert sich in der Regel in einen Teil A (Vergabebestimmungen) und einen Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen). Teil A regelt das Verfahren zur Vergabe, Teil B die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags. Bei der VOB gibt es zusätzlich einen Teil C mit allgemeinen technischen Vertragsbedingungen.

Aktuelle Rechtslage

Durch die Vergaberechtsreform 2016 wurden die Vergabe- und Vertragsordnungen im Oberschwellenbereich weitgehend durch die Vergabeverordnung (VgV) ersetzt. Im Unterschwellenbereich gilt seit 2017 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Die VOB/A bleibt als Regelwerk für Bauleistungen weiterhin in Kraft. Die VOF wurde vollständig in die VgV integriert.

Bedeutung für die Praxis

Trotz der Reformveränderungen haben die Vergabe- und Vertragsordnungen – insbesondere VOB/A und VOB/B – ihre praktische Bedeutung behalten. Sie werden in zahlreichen Verträgen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen und sind Gegenstand umfangreicher Rechtsprechung. Bieter und Auftraggeber müssen die jeweiligen Regelwerke kennen.

Verwandte Begriffe

FAQ

Haben Vergabe- und Vertragsordnungen Gesetzeskraft? Nein, sie sind keine Gesetze. Sie erhalten Verbindlichkeit durch Verweisungen in Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Welche Vergabe- und Vertragsordnung gilt für IT-Beschaffungen? Für IT-Liefer- und Dienstleistungsaufträge galten früher die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für IT) in Verbindung mit der VOL. Heute richtet sich das Verfahren nach VgV (Oberschwelle) oder UVgO (Unterschwelle).

Wer aktualisiert die Vergabe- und Vertragsordnungen? Den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) für die VOB sowie frühere Ausschüsse für VOL und VOF.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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