Vergabe- und Vertragsordnung 2026 – VOB, VOL, VOF im Überblick
Vergabe- und Vertragsordnung: Oberbegriff für VOB, VOL und VOF – die deutschen Regelwerke für öffentliche Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen.
Definition: Die Vergabe- und Vertragsordnung ist ein Oberbegriff für die deutschen untergesetzlichen Regelwerke – insbesondere VOB (Bauleistungen), VOL (Lieferungen und Dienstleistungen) und VOF (freiberufliche Leistungen) – die das Verfahren und die Vertragsbedingungen für die öffentliche Beschaffung regeln und die gesetzlichen Vergabevorschriften konkretisieren.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: GWB §§ 97 ff., VgV 2016, UVgO 2017, VOB/A 2019
Was ist die Vergabe- und Vertragsordnung?
Die Vergabe- und Vertragsordnungen sind untergesetzliche Regelwerke, die das öffentliche Vergabewesen in Deutschland konkretisieren und standardisieren. Sie wurden von den jeweils zuständigen Ausschüssen (Deutschen Vergabe- und Vertragsausschüssen) entwickelt und werden regelmäßig aktualisiert. Ihre Rechtsverbindlichkeit ergibt sich nicht aus sich selbst heraus, sondern aus der Verweisung durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Die drei klassischen Vergabe- und Vertragsordnungen sind:
- VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
- VOL – Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (Liefer- und Dienstleistungen)
- VOF – Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (abgelöst durch VgV)
Struktur der Vergabe- und Vertragsordnungen
Jede Vergabe- und Vertragsordnung gliedert sich in der Regel in einen Teil A (Vergabebestimmungen) und einen Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen). Teil A regelt das Verfahren zur Vergabe, Teil B die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags. Bei der VOB gibt es zusätzlich einen Teil C mit allgemeinen technischen Vertragsbedingungen.
Aktuelle Rechtslage
Durch die Vergaberechtsreform 2016 wurden die Vergabe- und Vertragsordnungen im Oberschwellenbereich weitgehend durch die Vergabeverordnung (VgV) ersetzt. Im Unterschwellenbereich gilt seit 2017 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Die VOB/A bleibt als Regelwerk für Bauleistungen weiterhin in Kraft. Die VOF wurde vollständig in die VgV integriert.
Bedeutung für die Praxis
Trotz der Reformveränderungen haben die Vergabe- und Vertragsordnungen – insbesondere VOB/A und VOB/B – ihre praktische Bedeutung behalten. Sie werden in zahlreichen Verträgen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen und sind Gegenstand umfangreicher Rechtsprechung. Bieter und Auftraggeber müssen die jeweiligen Regelwerke kennen.
Verwandte Begriffe
- VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
- VOL – Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
- Vergaberechtsreform 2016
- Vergabeverordnung (VgV)
FAQ
Haben Vergabe- und Vertragsordnungen Gesetzeskraft? Nein, sie sind keine Gesetze. Sie erhalten Verbindlichkeit durch Verweisungen in Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Welche Vergabe- und Vertragsordnung gilt für IT-Beschaffungen? Für IT-Liefer- und Dienstleistungsaufträge galten früher die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für IT) in Verbindung mit der VOL. Heute richtet sich das Verfahren nach VgV (Oberschwelle) oder UVgO (Unterschwelle).
Wer aktualisiert die Vergabe- und Vertragsordnungen? Den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) für die VOB sowie frühere Ausschüsse für VOL und VOF.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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