VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2026
VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen): Das zentrale Regelwerk für öffentliche Bauvergaben in Deutschland. VOB/A, VOB/B, VOB/C erklärt.
Definition: Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist das zentrale deutsche Regelwerk für die öffentliche Vergabe von Bauleistungen und gliedert sich in VOB/A (Vergabebestimmungen), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) und VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: VOB/A 2019, GWB §§ 97 ff., VgV 2016, Richtlinie 2014/24/EU
Was ist die VOB?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist das wichtigste Regelwerk für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Sie wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert. Die VOB hat keine unmittelbare Gesetzeskraft, wird aber durch Verweisung in Vergabeverordnungen und Verwaltungsvorschriften für öffentliche Auftraggeber verbindlich gemacht.
Die VOB gilt für Bauaufträge aller Art – von Hochbau und Tiefbau über Straßenbau bis hin zu Spezialbauleistungen.
Aufbau der VOB
Die VOB gliedert sich in drei Teile, die unterschiedliche Aspekte des Bauprozesses regeln.
VOB/A – Vergabebestimmungen
VOB/A regelt das Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen und enthält die Vorschriften für Ausschreibung, Angebotswertung und Zuschlagserteilung. Sie ist unterteilt in:
- Abschnitt 1: Basistext (Unterschwellenbereich) – nationale Vergabe
- Abschnitt 2 (EU): EU-weit geltende Bestimmungen für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte
Zu den geregelten Themen gehören: Vergabearten (öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe), Fristen, Mindestanforderungen an Leistungsbeschreibungen, Eignungsprüfung und Zuschlagserteilung.
VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen
VOB/B enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und regelt das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nach Vertragsschluss. Sie umfasst Bestimmungen zu:
- Art und Umfang der Leistung
- Vergütung und Abrechnung
- Ausführungsfristen
- Behinderungen und Unterbrechungen
- Abnahme
- Mängelansprüche und Gewährleistung
- Kündigung
Die VOB/B weicht in wesentlichen Punkten vom BGB-Werkvertragsrecht ab und muss ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden.
VOB/C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
VOB/C enthält Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für einzelne Gewerke und definiert technische Ausführungsstandards sowie Abrechnungsregeln. Sie umfasst DIN-Normen für verschiedene Bauleistungen (z.B. Erdarbeiten, Mauerarbeiten, Betonarbeiten). Die VOB/C wird regelmäßig an den Stand der Technik angepasst.
VOB und EU-Vergaberecht
Im Oberschwellenbereich (Bauaufträge ab 5.538.000 EUR) gilt VOB/A Abschnitt 2 (EU), der die Anforderungen der Richtlinie 2014/24/EU umsetzt. Ergänzend gelten die Vergabeverordnung (VgV) und das GWB. Im Unterschwellenbereich richtet sich die Vergabe nach VOB/A Abschnitt 1 in Verbindung mit den jeweiligen Landesvorschriften.
Besonderheiten der VOB/B
Anders als das dispositive BGB-Werkvertragsrecht wurde die VOB/B ursprünglich als ausgewogenes, beidseitig interessengerechtes Vertragswerk konzipiert. Aus diesem Grund genießt sie eine privilegierte Stellung: Wenn die VOB/B als Ganzes vereinbart wird, unterliegt sie eingeschränkter AGB-Kontrolle. Werden jedoch einzelne Klauseln abgeändert, kann die Gesamtheit der VOB/B der vollen AGB-Kontrolle unterliegen.
Aktuelle Fassung
Die aktuelle Fassung der VOB/A datiert aus dem Jahr 2019 (VOB/A 2019). Der DVA aktualisiert die VOB regelmäßig, um sie an geänderte Rechtslage, neue EU-Richtlinien und praktische Erfordernisse anzupassen.
Verwandte Begriffe
- VOL – Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
- Vergabe- und Vertragsordnung
- Vergaberechtsreform 2016
- Ausschreibung
- Vergabeverordnung (VgV)
FAQ
Gilt die VOB auch für private Bauaufträge? VOB/A gilt nur für öffentliche Auftraggeber. VOB/B und VOB/C können auch von privaten Auftraggebern vertraglich vereinbart werden, was in der Praxis häufig vorkommt.
Was ist der Unterschied zwischen VOB und BGB-Werkvertrag? Die VOB/B weicht in mehreren Punkten vom BGB ab, z.B. bei Gewährleistungsfristen, Abnahme und Vergütungsregelungen. Sie ist für Bauverhältnisse speziell zugeschnitten.
Muss ein öffentlicher Auftraggeber die VOB anwenden? Öffentliche Auftraggeber in Deutschland sind durch Verwaltungsvorschriften (Haushaltsrecht) in der Regel verpflichtet, die VOB/A anzuwenden. Für die Einbeziehung von VOB/B in den Vertrag besteht keine zwingende gesetzliche Pflicht, sie ist aber üblich.
Was passiert, wenn die VOB/B nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurde? Es gilt das dispositive BGB-Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB), das in einigen Punkten für Auftraggeber ungünstiger sein kann.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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