Glossar

Vergabebekanntmachung 2026 – Pflichten und Inhalt

Vergabebekanntmachung: Öffentliche Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens. Inhalt, Fristen, TED-Veröffentlichung und nationale Bekanntmachungspflichten.

Definition: Die Vergabebekanntmachung ist die öffentliche Ankündigung eines Vergabeverfahrens, mit der öffentliche Auftraggeber potenzielle Bieter und Bewerber über einen auszuschreibenden Auftrag informieren; sie ist im Oberschwellenbereich EU-weit im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED) zu veröffentlichen und löst die Teilnahme- bzw. Angebotsfristen aus.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: §§ 37 ff. VgV, Art. 49 ff. Richtlinie 2014/24/EU, Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780


Was ist eine Vergabebekanntmachung?

Die Vergabebekanntmachung ist das zentrale Instrument zur Herstellung von Transparenz im Vergabeverfahren: Sie informiert den Markt darüber, dass ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag zu vergeben beabsichtigt, und gibt interessierten Unternehmen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Im Oberschwellenbereich ist die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED – Tenders Electronic Daily) zwingend vorgeschrieben. In Deutschland erfolgt die Bekanntmachung zusätzlich über das Deutsche Bekanntmachungsportal (DTVP) oder andere nationale Bekanntmachungsdienste.

Arten der Vergabebekanntmachung

Das Vergaberecht kennt verschiedene Arten von Bekanntmachungen, die unterschiedliche Phasen und Zwecke abdecken.

Vorinformation (Vorabbekanntmachung)

Die Vorinformation ist eine freiwillige oder in bestimmten Fällen verpflichtende Bekanntmachung, mit der Auftraggeber den Markt frühzeitig über geplante Beschaffungsvorhaben informieren. Sie kann dazu genutzt werden, die Angebotsfrist zu verkürzen (§ 38 VgV). Eine Vorinformation ist nicht mit der eigentlichen Vergabebekanntmachung gleichzusetzen.

Auftragsbekanntmachung (Pflichtbekanntmachung)

Die Auftragsbekanntmachung ist die Pflichtbekanntmachung, mit der das Vergabeverfahren offiziell eingeleitet wird. Sie enthält alle wesentlichen Informationen zum Auftrag und zum Verfahren und ist im Oberschwellenbereich zwingend auf TED zu veröffentlichen.

Bekanntmachung über vergebene Aufträge (Bekanntmachung nach Zuschlag)

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag zu veröffentlichen. Diese Vergabebekanntmachung (ex-post) informiert den Markt über das Ergebnis und enthält Angaben zum Auftragnehmer, dem Auftragswert und dem angewandten Verfahren.

Inhalt der Vergabebekanntmachung

Die Vergabebekanntmachung muss nach den Standardformularen der Europäischen Union (eForms) erstellt werden und eine Reihe von Pflichtangaben enthalten:

  • Name und Kontaktdaten des Auftraggebers
  • Art und Kurzbeschreibung des Auftrags
  • CPV-Code (Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge)
  • Auftragswert (Schätzwert)
  • Gewählte Verfahrensart
  • Eignungsanforderungen
  • Zuschlagskriterien
  • Fristen für Teilnahme oder Angebotsabgabe
  • Ort der Leistungserbringung

eForms – Neue Standardformulare

Seit Oktober 2023 sind in der EU die neuen eForms-Standardformulare für Bekanntmachungen im Oberschwellenbereich verpflichtend. Sie ersetzen die bisherigen Standardformulare und sind maschinenlesbar, was die Auswertung von Vergabedaten erheblich verbessert. eForms sind über die EU-Plattform eSender einzureichen.

Nationale Bekanntmachungspflichten

Im Unterschwellenbereich gelten nationale Bekanntmachungspflichten, die je nach Bundesland und Auftragsart unterschiedlich ausgestaltet sind. In Deutschland erfolgen Bekanntmachungen unterhalb der Schwellenwerte z.B. über kommunale Bekanntmachungsblätter, Vergabeplattformen oder das Deutsche Bekanntmachungsportal. In Österreich werden Bekanntmachungen im Unterschwellenbereich über das Bundesvergabeamt oder regionale Bekanntmachungsplattformen veröffentlicht.

Verwandte Begriffe

FAQ

Wo muss eine EU-weite Vergabebekanntmachung veröffentlicht werden? Im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, zugänglich über die Plattform TED (Tenders Electronic Daily). Die Veröffentlichung erfolgt über das EU-Portal eNotices2.

Wie lange vor Ablauf der Angebotsfrist muss die Bekanntmachung veröffentlicht werden? Die Mindestfristen sind gesetzlich geregelt. Im offenen Verfahren beträgt die Mindestfrist 35 Tage ab Versand der Bekanntmachung (verkürzt auf 15 Tage bei elektronischer Bereitstellung und Vorinformation).

Was sind eForms? eForms sind die neuen EU-Standardformulare für Vergabebekanntmachungen, die seit Oktober 2023 verpflichtend sind und maschinenlesbare, strukturierte Bekanntmachungsdaten ermöglichen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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