Glossar

Vergabekontrollbehörde 2026 – Aufsicht im Vergaberecht

Vergabekontrollbehörde: Staatliche Stellen zur Überwachung der Einhaltung des Vergaberechts. Vergabekammern, Rechnungshöfe und Aufsichtsbehörden.

Definition: Vergabekontrollbehörden sind staatliche oder staatlich beauftragte Stellen, die die Einhaltung der Vergabevorschriften durch öffentliche Auftraggeber überwachen, Vergabeverfahren auf Antrag oder von Amts wegen überprüfen und bei Verstößen einschreiten können.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: §§ 155 ff. GWB, Richtlinie 89/665/EWG, BVergG 2018


Was sind Vergabekontrollbehörden?

Vergabekontrollbehörden gewährleisten die Einhaltung des Vergaberechts und ermöglichen übergangenen Bietern effektiven Rechtsschutz. Das europäische Vergaberecht verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame und schnelle Nachprüfungsverfahren einzurichten (Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG). In Deutschland und Österreich hat sich ein mehrstufiges System von Kontrollorganen entwickelt.

Vergabekammern

Die Vergabekammern sind die zentralen erstinstanzlichen Nachprüfungsorgane im deutschen Vergaberecht und entscheiden über Nachprüfungsanträge unterlegener oder übergangener Bieter. Sie sind bei den Kartellbehörden des Bundes (Bundeskartellamt) und der Länder eingerichtet. Die Vergabekammern des Bundes sind zuständig für Vergaben oberster Bundesbehörden und bestimmter Sektorenauftraggeber; die Vergabekammern der Länder sind für alle übrigen öffentlichen Auftraggeber zuständig.

Vergabekammern entscheiden in der Regel innerhalb von fünf Wochen ab Eingang des Antrags.

Vergabesenat

Gegen Entscheidungen der Vergabekammern kann sofortige Beschwerde beim zuständigen Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) eingelegt werden. Der Vergabesenat ist die zweite Instanz im vergaberechtlichen Rechtsschutzsystem. Für die Revision ist der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig, allerdings nur bei zugelassenen Rechtsfragen.

Aufsichtsbehörden

Neben den Vergabekammern üben auch allgemeine Aufsichtsbehörden – in Deutschland insbesondere die Rechnungshöfe und die staatlichen Rechtsaufsichtsbehörden – Kontrolle über die Vergabetätigkeit öffentlicher Auftraggeber aus. Diese Kontrolle erfolgt jedoch präventiv oder ex post und ist nicht auf den Primärrechtsschutz einzelner Bieter ausgerichtet.

Österreich: Bundesvergabeamt und Verwaltungsgerichte

In Österreich übernehmen das Bundesvergabeamt und die Landesvergabeämter bzw. Verwaltungsgerichte die Funktion der Vergabekontrollbehörden. Das BVergG 2018 sieht ein umfassendes Rechtsschutzsystem vor, das sowohl Nachprüfungsverfahren als auch Feststellungsverfahren umfasst.

Verwandte Begriffe

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Vergabekammer und Vergabesenat? Die Vergabekammer ist die erste Instanz; sie entscheidet über Nachprüfungsanträge. Der Vergabesenat beim OLG ist die Beschwerdinstanz gegen Entscheidungen der Vergabekammer.

Können auch Dritte (keine Bieter) Beschwerde bei einer Vergabekontrollbehörde einlegen? Grundsätzlich haben nur Bieter und Bewerber, die ein Interesse am Auftrag haben und durch den Vergaberechtsverstoß einen Schaden erlitten haben oder zu erleiden drohen, Antragsrecht.

Haben Vergabekontrollbehörden auch von Amts wegen Befugnisse? Ja, in bestimmten Fällen – insbesondere bei schwerwiegenden De-facto-Vergaben – können Kontrollbehörden auch ohne Antrag tätig werden. In der Praxis überwiegen aber die antragsgebundenen Verfahren.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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