Vergabekontrollgesetze 2026 – Rechtsschutz im Vergaberecht
Vergabekontrollgesetze: Landesgesetze zur Kontrolle der Vergabetätigkeit öffentlicher Auftraggeber im Unterschwellenbereich. Überblick der Länderregelungen.
Definition: Vergabekontrollgesetze sind Landesgesetze, die den Rechtsschutz von Bietern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) regeln und damit eine Kontrolle der Vergabetätigkeit ermöglichen, die über den durch das GWB gewährleisteten Oberschwellenbereich hinausgeht.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: GWB §§ 97 ff., Landesvergabegesetze, BVergG 2018
Was sind Vergabekontrollgesetze?
Vergabekontrollgesetze sind spezialgesetzliche Regelungen der deutschen Bundesländer, die Nachprüfungsrechte und Kontrollmechanismen für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte schaffen. Im Oberschwellenbereich ist der Rechtsschutz durch das GWB (§§ 155 ff.) bundesweit einheitlich geregelt. Im Unterschwellenbereich hingegen gibt es kein bundeseinheitliches Nachprüfungsverfahren; die Gestaltung des Rechtsschutzes obliegt den Ländern.
Einige Bundesländer haben daher eigene Vergabekontrollgesetze oder vergaberechtliche Rechtsschutzregelungen in ihren Landesvergabegesetzen erlassen, um auch unterhalb der EU-Schwellenwerte einen effektiven Bieterschutz zu gewährleisten.
Rechtsschutz im Unterschwellenbereich – bundesweite Ausgangslage
Im Unterschwellenbereich ist der Rechtsschutz in Deutschland deutlich schwächer als im Oberschwellenbereich. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zu einer förmlichen Vorabinformation oder zur Einräumung einer Stillhaltefrist. Bieter können sich bei Verstößen allenfalls auf zivilrechtliche Schadenersatzansprüche stützen oder verwaltungsrechtliche Kontrolle über die allgemeine Aufsicht begehren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass Bieter im Unterschwellenbereich grundsätzlich keinen auf GWB gestützten Primärrechtsschutz geltend machen können.
Landesvergabegesetze mit Kontrollregelungen
Einige Bundesländer haben in ihren Landesvergabegesetzen Nachprüfungsrechte auch für den Unterschwellenbereich vorgesehen. Diese Regelungen variieren erheblich:
- Thüringen (ThürVgG): Enthält Nachprüfungsregelungen auch für den Unterschwellenbereich
- Sachsen-Anhalt (LVG LSA): Sieht besondere Rechtsschutzmöglichkeiten vor
- Bayern, Baden-Württemberg: Stärker auf Aufsicht und verwaltungsinterne Kontrolle ausgerichtet
Österreich regelt den Unterschwellenbereich im BVergG 2018 mit einem umfassenden Rechtsschutzsystem, das Nachprüfungsverfahren vor den Landesverwaltungsgerichten umfasst.
Bedeutung für die Praxis
Bieter im Unterschwellenbereich sollten die Vergabekontrollmöglichkeiten des jeweiligen Bundeslandes kennen, bevor sie auf eine Rüge oder einen Nachprüfungsantrag verzichten. Die unterschiedliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes in den Ländern führt zu erheblichen praktischen Unterschieden je nach Sitz des Auftraggebers.
Verwandte Begriffe
FAQ
Haben Bieter im Unterschwellenbereich einen Anspruch auf Nachprüfung? Nicht bundesweit. Nur in Bundesländern mit entsprechenden Vergabekontrollgesetzen oder -regelungen besteht ein förmliches Nachprüfungsrecht. Ansonsten bleibt allenfalls der zivilrechtliche Weg.
Was können Bieter ohne Vergabekontrollgesetz tun? Sie können sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen oder zivilrechtliche Schadenersatzansprüche geltend machen – effektiver Primärrechtsschutz ist aber eingeschränkt.
Gibt es Bestrebungen, den Rechtsschutz im Unterschwellenbereich bundesweit zu vereinheitlichen? Ja, der Gesetzgeber und Vergaberechtler diskutieren die Einführung eines bundesweit einheitlichen Nachprüfungsverfahrens auch für den Unterschwellenbereich, bisher ohne gesetzliche Umsetzung.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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