Glossar

Vergabeplattform 2026 – Elektronische Plattformen für öffentliche Ausschreibungen

Vergabeplattform: Elektronische Systeme für öffentliche Ausschreibungen. Bekannte Plattformen in Deutschland und Österreich, Funktionen und Pflichten.

Definition: Eine Vergabeplattform ist ein elektronisches System, über das öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren elektronisch abwickeln – von der Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen bis zur elektronischen Angebotsabgabe und Kommunikation mit Bietern.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 97 Abs. 5 GWB, §§ 10–13 VgV, Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 (eForms)


Was ist eine Vergabeplattform?

Eine Vergabeplattform (auch: E-Vergabe-Plattform oder Vergabeportal) ist die technische Infrastruktur, über die öffentliche Auftraggeber ihre Vergabeverfahren vollständig oder teilweise elektronisch abwickeln. Die Pflicht zur elektronischen Vergabe wurde durch die EU-Vergaberechtsreform 2016 schrittweise eingeführt und gilt seit Oktober 2018 für oberste und obere Bundesbehörden sowie seit April 2019 für alle anderen öffentlichen Auftraggeber im Oberschwellenbereich als verbindlich.

Funktionen einer Vergabeplattform

Moderne Vergabeplattformen unterstützen typischerweise folgende Funktionen:

  • Bekanntmachung: Veröffentlichung von Ausschreibungen national und EU-weit (Weiterleitung an TED)
  • Vergabeunterlagen: Bereitstellung und Download der vollständigen Unterlagen
  • Bietermitteilungen: Elektronische Kommunikation (Bieterfragen, Aufklärungsersuchen)
  • Angebotsabgabe: Elektronische Einreichung verschlüsselter Angebote
  • Angebotsverwaltung: Öffnung, Prüfung und Wertung der Angebote im System
  • Zuschlagsbekanntgabe: Elektronische Information der Bieter
  • Vergabedokumentation: Digitale Vergabeakte und Vergabevermerk

Bekannte Vergabeplattformen in Deutschland

In Deutschland existiert eine Vielzahl von Vergabeplattformen auf Bundes- und Landesebene:

PlattformBetreiber/Hintergrund
DTVP (Deutsches Vergabeportal)Aumass GmbH, weit verbreitet bei Kommunen
eVergabe des BundesBeschaffungsamt des BMI
Vergabe.NRWLand Nordrhein-Westfalen
subreport ELViSsubreport Verlag Schawe GmbH
Auftragsboerse.dePrivater Betreiber
Vergabemarktplatz BerlinLand Berlin
TED (Tenders Electronic Daily)EU-Amt für Veröffentlichungen (für EU-weite Bekanntmachungen)

Vergabeplattformen in Österreich

In Österreich sind die wichtigsten elektronischen Vergabeplattformen:

  • Ankündigungsblatt der Wiener Zeitung / Lieferanzeiger: Offizielles nationales Bekanntmachungsblatt
  • Ausschreibung.at: Privater Anbieter
  • EVA (Elektronische Vergabe Austria): Plattform der Wirtschaftskammer Österreich
  • TED: Für EU-weite Bekanntmachungen

Pflicht zur elektronischen Vergabe

Die Pflicht zur elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren ist in § 97 Abs. 5 GWB und §§ 10–13 VgV verankert. Sie umfasst:

  • Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen
  • Elektronischer Empfang von Angeboten und Teilnahmeanträgen
  • Elektronische Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern

Ausnahmen sind in engen Grenzen möglich (z. B. bei besonders sensiblen Informationen, für die physische Besichtigung erforderlich ist).

FAQ

Muss ich mich als Bieter auf einer Vergabeplattform registrieren? Das hängt von der Plattform ab. Viele Plattformen erlauben den Download der Vergabeunterlagen ohne Registrierung, verlangen aber für die elektronische Angebotsabgabe eine Registrierung. Eine rechtzeitige Registrierung vor dem Ablauf der Angebotsfrist ist dringend empfohlen.

Was passiert, wenn die Vergabeplattform zum Einreichungszeitpunkt nicht erreichbar ist? Technische Störungen auf Seiten des Auftraggebers können zu einer Fristverlängerung führen. Bieter sollten Störungen dokumentieren und unverzüglich den Auftraggeber informieren. Auf eigene technische Probleme können sich Bieter in der Regel nicht berufen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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