Glossar

Vergabeportal 2026 – Öffentliche Ausschreibungen online finden und einreichen

Vergabeportal: Online-Portale für öffentliche Ausschreibungen. Überblick über nationale und EU-weite Portale, Registrierung und Nutzung für Bieter.

Definition: Ein Vergabeportal ist ein öffentlich zugängliches Online-Portal, über das Auftraggeber ihre Ausschreibungen bekanntmachen und Bieter aktuelle Vergabeverfahren recherchieren, Unterlagen abrufen und Angebote einreichen können.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: §§ 10, 37 VgV, Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 (eForms)


Was ist ein Vergabeportal?

Ein Vergabeportal ist die nutzerorientierte Oberfläche eines Vergabesystems, über die Bieter und interessierte Unternehmen öffentliche Ausschreibungen auffinden, recherchieren und an Vergabeverfahren teilnehmen können. Es ist der „Schaufenster"-Teil eines Vergabesystems: Während die dahinterliegende Vergabeplattform die technische Infrastruktur für den Auftraggeber bereitstellt, ist das Vergabeportal der Zugangspunkt für die Bieterseite.

Vergabeportale bieten typischerweise:

  • Suchfunktionen nach Stichwort, Auftragsart, Region, Auftragswert
  • Abruf von Vergabebekanntmachungen und Unterlagen
  • Möglichkeit zur elektronischen Registrierung und Angebotsabgabe
  • Benachrichtigungsdienste für neue Ausschreibungen in bestimmten Kategorien (CPV-Codes)

Wichtige Vergabeportale in Deutschland

In Deutschland existieren sowohl bundesweite als auch landesspezifische Vergabeportale:

  • DTVP (Deutsches Vergabeportal): Eines der meistgenutzten Portale, betrieben von Aumass GmbH
  • eVergabe des Bundes: Portal des Beschaffungsamtes des BMI für Bundesvergaben
  • Ausschreibungsanzeiger / subreport ELViS: Aggregator für Ausschreibungen verschiedener Auftraggeber
  • Vergabe.NRW: Landesportal Nordrhein-Westfalen
  • TED (Tenders Electronic Daily): EU-weites Portal, betrieben vom Amt für Veröffentlichungen der EU – Pflichtveröffentlichungsort für alle EU-weiten Ausschreibungen

Wichtige Vergabeportale in Österreich

In Österreich sind die wichtigsten Vergabeportale:

  • Ausschreibung.at: Meistgenutztes österreichisches Vergabeportal
  • Wiener Zeitung / Ankündigungsblatt: Offizielles nationales Bekanntmachungsmedium
  • TED: Für EU-weite Ausschreibungen österreichischer Auftraggeber

Nutzung für Bieter

Für Unternehmen, die öffentliche Aufträge gewinnen wollen, ist die regelmäßige Beobachtung relevanter Vergabeportale unerlässlich. Empfehlenswert ist:

  • Registrierung auf den relevanten Portalen mit Suchagenten/Benachrichtigungsfunktion
  • Systematische Beobachtung nach CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary) für die eigenen Leistungsbereiche
  • Rechtzeitige Registrierung, um keine Fristen zu versäumen

Unterschied: Vergabeportal vs. Vergabeplattform

Vergabeportal und Vergabeplattform werden oft synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Perspektiven desselben Systems. Die Vergabeplattform ist das technische System (aus Auftraggebersicht), das Vergabeportal ist die öffentliche Zugangsoberfläche (aus Bietersicht). In der Praxis sind Portal und Plattform oft identisch – dasselbe System wird von Auftraggebern zur Verwaltung und von Bietern zur Recherche und Angebotsabgabe genutzt.

FAQ

Sind alle öffentlichen Ausschreibungen auf einem einzigen Portal zu finden? Nein. Deutschland und Österreich haben kein einziges zentrales Portal für alle Ausschreibungen. EU-weite Ausschreibungen sind über TED zugänglich; nationale und kommunale Ausschreibungen sind auf verschiedene Portale und Bekanntmachungsblätter verteilt.

Ist die Nutzung von Vergabeportalen für Bieter kostenpflichtig? Die meisten Portale ermöglichen die Bekanntmachungsrecherche kostenlos. Für erweiterte Funktionen (z. B. Suchagenten, Archivzugang) erheben manche Portale Gebühren. Die elektronische Angebotsabgabe ist in der Regel für Bieter kostenlos.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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