Vergabestrafrecht 2026 – Korruption & Strafbarkeit im Vergaberecht
Vergabestrafrecht umfasst Strafnormen bei Korruption, Absprachen und Untreue im öffentlichen Beschaffungswesen in Österreich und Deutschland.
Definition: Das Vergabestrafrecht bezeichnet die Gesamtheit der Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften, die bei rechtswidrigem Verhalten im Zusammenhang mit öffentlichen Vergabeverfahren Anwendung finden – insbesondere bei Korruption, Submissionsabsprachen, Untreue und Betrug.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: StGB (Österreich/Deutschland), UWG, GWB, WettbR
Was ist Vergabestrafrecht?
Das Vergabestrafrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern die Schnittmenge zwischen allgemeinem Strafrecht und öffentlichem Vergaberecht. Überall dort, wo im Vergabeverfahren Straftatbestände verwirklicht werden – durch Bieter, Auftraggeber oder Dritte – greifen strafrechtliche Sanktionen. Die Bedeutung des Vergabestrafrechts hat in den letzten Jahren durch verschärfte Compliance-Anforderungen und das Wettbewerbsregister deutlich zugenommen.
Relevante Straftatbestände
Die strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen im Vergaberecht lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen:
Korruptionsdelikte
Korruption im Vergabewesen umfasst Bestechung (§ 307 StGB-DE, §§ 304 ff. StGB-AT) und Bestechlichkeit (§ 332 StGB-AT, § 299 StGB-DE). Typische Fälle sind die Übergabe von Geldzahlungen oder Sachleistungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vergabestelle, um Informationsvorteile oder eine bevorzugte Wertung zu erlangen. Auch die Verletzung des Amtsgeheimnisses durch Weitergabe vertraulicher Ausschreibungsinformationen kann den Tatbestand erfüllen.
Submissionsabsprachen
Absprachen zwischen Bietern über Preise, Gebiete oder die Aufteilung von Aufträgen stellen in Deutschland nach § 298 StGB eine eigenständige Straftat dar. Der Tatbestand der „Submissionsabsprache" ist erfüllt, wenn Bieter rechtswidrig zusammenwirken, um den Wettbewerb zu verfälschen. In Österreich sind solche Absprachen primär wettbewerbsrechtlich nach dem Kartellgesetz (KartG) geahndet, können aber auch unter Betrug (§ 146 StGB-AT) fallen.
Untreue und Betrug
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber, die ihre Befugnisse missbrauchen und dem öffentlichen Auftraggeber durch eine vergaberechtswidrige Entscheidung (z.B. überteuerte Direktvergabe an einen Bekannten) Schaden zufügen, können sich wegen Untreue (§ 153 StGB-AT, § 266 StGB-DE) strafbar machen. Bieter, die unrichtige Eignungsnachweise vorlegen, können sich des Betruges schuldig machen.
Wettbewerbsregister
Seit 2021 werden in Deutschland rechtskräftige Verurteilungen wegen vergaberelevanter Straftaten im Wettbewerbsregister erfasst, was zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen kann. In Österreich existiert ein vergleichbares System über das Strafregister und die Ausschlussgründe nach § 68 BVergG 2018.
Compliance und Prävention
Unternehmen und öffentliche Auftraggeber investieren zunehmend in Compliance-Systeme, um vergabestrafrechtliche Risiken zu minimieren. Dazu gehören interne Richtlinien, Vier-Augen-Prinzip, Whistleblower-Systeme und regelmäßige Schulungen.
FAQ
Kann ein Unternehmen wegen Vergabekorruption aus Verfahren ausgeschlossen werden? Ja. Rechtskräftige Verurteilungen wegen Korruption, Betrug oder Submissionsabsprachen führen zu zwingenden Ausschlussgründen (§ 68 BVergG 2018, § 123 GWB).
Was sind die Strafen für Submissionsabsprachen in Deutschland? Nach § 298 StGB-DE drohen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Zusätzlich können Bußgelder nach dem GWB verhängt werden.
Gilt das Vergabestrafrecht auch für Subunternehmer? Ja, soweit Subunternehmer an vergaberelevanten Absprachen beteiligt sind oder falsche Erklärungen abgeben.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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