Glossar

Vertragsarten im Vergaberecht 2026 – Übersicht & Abgrenzung

Vertragsarten im öffentlichen Vergaberecht: Liefer-, Bau-, Dienstleistungsverträge, Werkvertrag, Rahmenvertrag und Konzession im Vergleich.

Definition: Als Vertragsarten bezeichnet man im Vergaberecht die verschiedenen Kategorien von Verträgen, die öffentliche Auftraggeber mit Unternehmen schließen – insbesondere Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Sonderformen wie Rahmenvereinbarungen und Konzessionsverträge.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018, GWB, VgV, VOB/B, Richtlinie 2014/24/EU, 2014/23/EU


Warum ist die Unterscheidung nach Vertragsarten relevant?

Die Einordnung eines Auftrags in die richtige Vertragsart bestimmt, welche Vergabevorschriften anwendbar sind und welche Schwellenwerte gelten. Eine falsche Einordnung kann zur Wahl eines unzulässigen Vergabeverfahrens führen und damit einen schwerwiegenden Vergaberechtsfehler begründen. Die Kategorisierung richtet sich primär nach dem Hauptgegenstand des Vertrages.

Lieferaufträge

Lieferaufträge umfassen den Kauf, das Leasing, die Miete oder den Mietkauf von Waren und Produkten.

Typische Beispiele: Büromaterialien, IT-Hardware, Fahrzeuge, medizinische Geräte, Lebensmittel. Auch die Installation und Montage von Produkten ist erfasst, wenn sie im Verhältnis zur Lieferung von untergeordneter Bedeutung ist. Der EU-Schwellenwert für Lieferaufträge öffentlicher Auftraggeber beträgt derzeit 143.000 EUR (Bundesbehörden) bzw. 221.000 EUR (sonstige öffentliche Auftraggeber).

Bauaufträge

Bauaufträge betreffen die Ausführung oder Planung und Ausführung von Bauleistungen oder eines Bauwerks.

Der Begriff „Bauwerk" ist weit auszulegen: Er umfasst jedes Ergebnis von Hoch- oder Tiefbauarbeiten, das eine eigenständige wirtschaftliche und technische Funktion erfüllt. In Deutschland gilt für Bauleistungen die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), die sowohl Vergaberegeln (VOB/A) als auch Vertragsregeln (VOB/B) enthält. Der EU-Schwellenwert für Bauaufträge beträgt 5.538.000 EUR.

Dienstleistungsaufträge

Dienstleistungsaufträge sind alle Aufträge, die weder Liefer- noch Bauaufträge sind – eine Residualkategorie mit breitem Anwendungsfeld.

Darunter fallen: IT-Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Reinigung, Sicherheit, Catering, Transport, Forschung und Entwicklung, Architektur- und Ingenieurleistungen. Der Schwellenwert entspricht jenem für Lieferaufträge.

Rahmenvereinbarungen

Rahmenvereinbarungen sind Verträge, die die Bedingungen für künftige Einzelaufträge festlegen, ohne selbst bereits eine Leistungspflicht zu begründen. Sie ermöglichen es, wiederkehrende Bedarfe effizient und rechtssicher zu decken, ohne für jede Einzelbestellung ein neues Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Rahmenvereinbarungen können mit einem oder mehreren Unternehmen abgeschlossen werden und haben eine maximale Laufzeit von in der Regel vier Jahren.

Konzessionsverträge

Bei Konzessionen erhält das Unternehmen statt einer Vergütung das Recht, die Leistung selbst zu vermarkten – und trägt damit das wirtschaftliche Risiko. Konzessionen unterliegen der Richtlinie 2014/23/EU und nationalen Umsetzungsgesetzen (KonzVgV in Deutschland). Typische Beispiele: Mautstraßen, Parkgaragen, Wasserwirtschaft.

Gemischte Aufträge

Bei gemischten Aufträgen, die Elemente mehrerer Vertragsarten vereinen, richtet sich die Einordnung nach dem Hauptgegenstand (§ 110 GWB-DE). Überwiegt der Lieferanteil, gilt das Lieferauftragsrecht; überwiegt die Bauleistung, das Bauauftragsrecht.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag im Vergaberecht? Im öffentlichen Vergaberecht ist diese zivilrechtliche Unterscheidung weniger relevant. Entscheidend ist, ob es sich um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag im vergaberechtlichen Sinne handelt.

Gibt es Vertragsarten, die nicht dem Vergaberecht unterliegen? Ja, z.B. Arbeitsverträge, innerdienstliche Vereinbarungen und bestimmte Dienstleistungen, die explizit aus dem Anwendungsbereich ausgenommen sind (z.B. bestimmte Rechtsdienstleistungen).

Wie lange darf ein öffentlicher Vertrag laufen? Das Gesetz schreibt keine allgemeine Maximallaufzeit vor, aber eine übermäßig lange Laufzeit kann dem Wettbewerbsprinzip widersprechen und ist bei Rahmenvereinbarungen auf vier Jahre begrenzt.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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