Glossar

VHB-Bund Vergaberecht 2026 – Vergabehandbuch des Bundes

VHB-Bund: Das Vergabehandbuch des Bundes regelt die Vergabe von Bauleistungen durch Bundesbehörden. Formulare, Richtlinien, Musterverträge.

Definition: Das Vergabehandbuch des Bundes (VHB-Bund) ist ein vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) herausgegebenes Regelwerk, das Bundesbehörden bei der Vergabe von Bauleistungen praxisorientierte Handlungsanleitungen, Musterformulare und verbindliche Vorgaben für die Anwendung der VOB/A bereitstellt.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: VOB/A 2019, BHO, VGV


Was ist das VHB-Bund?

Das Vergabehandbuch des Bundes (VHB-Bund) ist das zentrale Verwaltungshandbuch der Bundesbauverwaltung für die Vergabe von Bauleistungen und bildet das praktische Pendant zur rechtsverbindlichen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Es wird vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) herausgegeben und richtet sich an alle Bundesbehörden, die im Rahmen ihrer Bautätigkeit öffentliche Aufträge vergeben. Das VHB-Bund ergänzt die VOB/A um behördenspezifische Formulare, Richtlinien und Erläuterungen, die den Mitarbeitenden der Vergabestelle eine rechtssichere und einheitliche Handhabung der Bauvergabe ermöglichen.

Das VHB-Bund wird laufend aktualisiert und an Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung sowie aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht angepasst. Es ist elektronisch über die Website des BMWSB sowie über einschlägige Vergabeplattformen abrufbar.

Inhalt und Aufbau

Das VHB-Bund gliedert sich in Richtlinien (Ri) und Formblätter (FB), die zusammen einen vollständigen Rahmen für die Bauvergabe durch Bundesbehörden bilden.

Richtlinien (Ri)

Die Richtlinien erläutern die rechtlichen Anforderungen der VOB/A und geben konkrete Handlungsanleitungen für die einzelnen Verfahrensschritte. Sie decken unter anderem folgende Themen ab:

  • Grundsätze der Vergabe (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung)
  • Wahl der Vergabeart und Wertgrenzen
  • Erstellung der Vergabeunterlagen und Leistungsbeschreibung
  • Eignungs- und Zuschlagskriterien
  • Angebotswertung und Zuschlagserteilung
  • Dokumentation und Vergabevermerk

Formblätter (FB)

Die Formblätter sind standardisierte Vordrucke, die in der Praxis direkt verwendet werden können. Sie umfassen unter anderem:

  • Angebotsschreiben
  • Vertragsformulare
  • Erklärungen zur Eignung
  • Vordrucke für die Angebotswertung
  • Muster für Zuschlagsschreiben und Aufhebungsbekanntmachungen

Die Verwendung der VHB-Formblätter ist für Bundesbehörden verbindlich; Abweichungen bedürfen besonderer Begründung.

Rechtliche Einordnung

Das VHB-Bund entfaltet keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber Bietern, bindet jedoch die Bundesbehörden als interne Verwaltungsvorschrift. Es stützt sich auf die Ermächtigung des BMWSB zur Konkretisierung der VOB/A im Bundesbereich. Rechtlich verbindlich sind stets die zugrundeliegenden Normen – insbesondere VOB/A, VgV und GWB – während das VHB-Bund deren Anwendung für die Verwaltungspraxis präzisiert und vereinheitlicht.

Die Nichteinhaltung von VHB-Vorgaben kann im Nachprüfungsverfahren relevant werden, wenn daraus eine Verletzung bieterschützender Normen resultiert.

Abgrenzung zu anderen Handbüchern

Neben dem VHB-Bund gibt es auf Länderebene eigene Vergabehandbücher (z.B. VHB Bayern, VHB Baden-Württemberg), die auf die jeweiligen landesrechtlichen Besonderheiten zugeschnitten sind. Diese Landeshandbücher orientieren sich strukturell am VHB-Bund, weichen jedoch in Details ab. Für Bundesbehörden ist ausschließlich das VHB-Bund maßgeblich.

FAQ

Ist das VHB-Bund rechtsverbindlich? Das VHB-Bund ist als interne Verwaltungsvorschrift für Bundesbehörden bindend, entfaltet jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Bietern. Rechtsverbindlich sind die zugrundeliegenden Normen (VOB/A, VgV, GWB).

Wo kann ich das VHB-Bund abrufen? Das VHB-Bund ist auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie auf einschlägigen Vergabeportalen kostenfrei abrufbar.

Gilt das VHB-Bund auch für Länder und Kommunen? Nein, das VHB-Bund gilt nur für Bundesbehörden. Länder und Kommunen verwenden eigene Vergabehandbücher oder die jeweiligen Landes-VHB.

Wie oft wird das VHB-Bund aktualisiert? Das VHB-Bund wird laufend aktualisiert, insbesondere nach Änderungen der VOB/A, der VgV oder aufgrund neuer Rechtsprechung des BGH und der OLG.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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