Glossar

VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2026

VOB: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Aufbau, Teile A/B/C, Anwendungsbereich und Bedeutung für öffentliche Bauaufträge erklärt.

Definition: Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein dreiteiliges deutsches Regelwerk für die Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen, das vergaberechtliche Vorschriften (VOB/A), allgemeine Vertragsbedingungen (VOB/B) und technische Vertragsbedingungen (VOB/C) enthält.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: VOB 2019 (Ausgabe 2019), § 2 VgV, §§ 86 ff. GWB


Was ist die VOB?

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist das zentrale Regelwerk für das öffentliche Bauvergabewesen in Deutschland und gehört zu den bedeutendsten Vertragsregelwerken des Baurechts. Sie wird vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) in Kooperation mit dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert. Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein privatrechtliches Regelwerk, das – für öffentliche Auftraggeber weitgehend verpflichtend – in Bauverträge einbezogen wird.

Die drei Teile der VOB

Die VOB gliedert sich in drei funktional aufeinander abgestimmte Teile:

VOB/A – Vergabe von Bauleistungen

VOB/A regelt das Vergabeverfahren für öffentliche Bauaufträge. Sie ist in drei Abschnitte gegliedert:

  • Abschnitt 1: Gilt für Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte (nationale Vergabe)
  • Abschnitt 2 (EU-Abschnitt): Gilt für EU-weite Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte; ergänzt die Vergabeverordnung (VgV)
  • Abschnitt 3: Gilt für Vergaben in Sektoren (Wasser, Energie, Verkehr) und die Sektorenverordnung (SektVO)

VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen

VOB/B enthält die allgemeinen Vertragsbedingungen, die die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer während der Bauausführung regeln. Dazu gehören Regelungen zu Ausführungsfristen, Vergütung, Abnahme, Mängelrechten und Kündigung. Die VOB/B modifiziert das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB erheblich; sie kann auch in private Bauverträge einbezogen werden, wobei für Verbraucher besondere AGB-rechtliche Einschränkungen gelten.

VOB/C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

VOB/C umfasst die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV) für verschiedene Gewerke. Sie werden als DIN-Normen herausgegeben und enthalten unter anderem Regelungen zur Abrechnung (Aufmaß), zu Nebenleistungen und zu besonderen Leistungen. Die ATV sind nach Gewerken gegliedert (z. B. DIN 18300 Erdarbeiten, DIN 18330 Maurerarbeiten).

Anwendungsbereich

Für öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen) ist die Anwendung der VOB bei der Vergabe von Bauleistungen durch Haushaltsrecht und Verwaltungsvorschriften weitgehend verpflichtend vorgeschrieben. Die VOB/A gilt im Oberschwellenbereich ergänzend zur VgV; im Unterschwellenbereich gilt Abschnitt 1 der VOB/A. Die Einbeziehung von VOB/B und VOB/C in den Bauvertrag ist ebenfalls üblich und für öffentliche Auftraggeber regelmäßig haushaltsrechtlich geboten.

Bedeutung und Reform

Die VOB ist trotz ihrer langen Geschichte (erste Ausgabe 1926) ein lebendiges Regelwerk, das regelmäßig an neue rechtliche und technische Anforderungen angepasst wird. Die aktuelle Ausgabe VOB 2019 berücksichtigt insbesondere die Anforderungen der EU-Vergaberechtsreform 2016 und die Digitalisierung des Bauprozesses (BIM – Building Information Modeling). Diskutiert wird eine weitere Reform im Kontext des geplanten deutschen Vergabetransformationspakets.

FAQ

Muss die VOB auch von privaten Auftraggebern angewendet werden? Nein, private Auftraggeber können die VOB freiwillig in ihre Bauverträge einbeziehen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Für öffentliche Auftraggeber ist die Anwendung durch Haushaltsrecht in der Regel vorgeschrieben.

Was ist der Unterschied zwischen VOB/A und VgV? Die VgV gilt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie als allgemeines Vergaberecht im Oberschwellenbereich. Die VOB/A gilt spezifisch für Bauleistungen und wird durch die VgV ergänzt, soweit sie keine abweichenden Regelungen trifft.

Gilt die VOB auch in Österreich? Nein, in Österreich gilt das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) sowie die ÖNORM B 2110 als allgemeine Vertragsnorm für Bauleistungen. Die VOB ist ein rein deutsches Regelwerk.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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