Vorarbeiten im Vergaberecht 2026 – Leistungen vor der Ausschreibung
Vorarbeiten im Vergaberecht: Planung, Markterkundung und vorbereitende Leistungen vor der Ausschreibung und ihre Auswirkungen auf die Vergabe.
Definition: Vorarbeiten im Vergaberecht sind Leistungen, die ein Unternehmen für einen öffentlichen Auftraggeber vor oder unabhängig von einem formellen Vergabeverfahren erbracht hat und die bei der späteren Ausschreibung zu Interessenkonflikten oder Wettbewerbsverzerrungen führen können.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 7 VgV (Deutschland), § 20 BVergG 2018 (Österreich), Art. 41 Richtlinie 2014/24/EU
Was sind Vorarbeiten?
Vorarbeiten bezeichnen im Vergaberecht jene Leistungen, die ein Unternehmen für den öffentlichen Auftraggeber in der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens erbringt – beispielsweise Planungsleistungen, Machbarkeitsstudien oder Beratungsleistungen. Das Problem: Das an den Vorarbeiten beteiligte Unternehmen verfügt im nachfolgenden Vergabeverfahren möglicherweise über einen Informationsvorsprung, der den Wettbewerb verzerrt.
Rechtliche Problematik
Vorarbeiten können eine Interessenkollision und damit einen Ausschlussgrund oder einen Wettbewerbsverstoß begründen. Art. 41 der Richtlinie 2014/24/EU (§ 7 VgV, § 20 BVergG 2018) adressiert das Problem der „vorherigen Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern" (Early Involvement). Ein an der Vorbereitung beteiligtes Unternehmen darf nicht automatisch vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, aber der Auftraggeber muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Wettbewerbsverzerrung zu verhindern.
Maßnahmen zur Herstellung von Wettbewerbsneutralität
Der Auftraggeber hat folgende Möglichkeiten, um trotz Vorarbeiten ein faires Verfahren zu gewährleisten:
- Informationsausgleich: Alle wesentlichen Informationen, die das vorarbeitende Unternehmen besitzt, werden allen anderen Bietern gleichzeitig zur Verfügung gestellt
- Angemessene Fristverlängerung: Anderen Bietern wird ausreichend Zeit gegeben, um den Informationsrückstand aufzuholen
- Ausschluss als letztes Mittel: Nur wenn die Interessenkollision durch andere Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, ist ein Ausschluss des vorarbeitenden Unternehmens zulässig
Vorarbeiten bei Bauleistungen
Bei Bauprojekten ist es häufig, dass das Planungsbüro (Architekt, Ingenieur) die Ausschreibungsunterlagen erstellt und anschließend als Bauherrenvertreter tätig ist. Dieses Unternehmen und mit ihm verbundene Unternehmen dürfen bei der nachfolgenden Bauvergabe in der Regel nicht als Bieter auftreten.
FAQ
Muss der Auftraggeber das vorarbeitende Unternehmen ausschließen? Nicht automatisch. Der Auftraggeber muss zunächst prüfen, ob ein Informationsausgleich möglich ist. Nur wenn dieser nicht ausreicht, ist der Ausschluss das gebotene Mittel.
Was ist „Market Consultation" (Markterkundung)? Eine vorgelagerte Markterkundung ist eine zulässige Form der Vorbereitung, bei der der Auftraggeber den Markt informiert und Rückmeldungen einholt, ohne einzelnen Unternehmen Vorteile zu verschaffen. Art. 40 Richtlinie 2014/24/EU regelt dies ausdrücklich.
Können Vorarbeiten zu Schadenersatzansprüchen führen? Wenn ein Unternehmen wegen seiner Vorarbeiten zu Unrecht ausgeschlossen wird, kann es Schadenersatz (Vertrauensschaden) geltend machen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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