Glossar

Werkvertrag im Vergaberecht 2026 – Abgrenzung & Bedeutung

Der Werkvertrag im Vergaberecht: zivilrechtliche Grundlage für Bau- und Dienstleistungsaufträge, Abgrenzung zum Dienstvertrag und Besonderheiten im öffentlichen Beschaffungswesen.

Definition: Der Werkvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertragstyp, bei dem der Auftragnehmer die Herstellung eines bestimmten Werkes oder Arbeitsergebnisses schuldet und der Auftraggeber hierfür eine Vergütung zahlt – im öffentlichen Beschaffungswesen die häufigste Grundlage für Bau- und bestimmte Dienstleistungsaufträge.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: §§ 631 ff. BGB (Deutschland), §§ 1165 ff. ABGB (Österreich), VOB/B, BVergG 2018, GWB/VgV


Was ist ein Werkvertrag?

Der Werkvertrag ist der zivilrechtliche Vertragstyp, bei dem der Auftragnehmer einen bestimmten Erfolg – das „Werk" – schuldet, nicht bloß eine Tätigkeit. Dies unterscheidet ihn vom Dienstvertrag, bei dem nur die Erbringung einer Tätigkeit, nicht deren Ergebnis geschuldet ist. Der Werkvertrag ist die zivilrechtliche Grundlage zahlreicher öffentlicher Aufträge.

Werkvertrag und Vergaberecht

Im Vergaberecht werden Werkverträge typischerweise als Bauaufträge oder als werkvertragliche Dienstleistungsaufträge eingeordnet. Die vergaberechtliche Einordnung (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag) richtet sich nicht nach dem zivilrechtlichen Vertragstyp, sondern nach dem Hauptgegenstand der Leistung. Auch wenn zivilrechtlich ein Werkvertrag vorliegt (z.B. Software-Entwicklung), kann vergaberechtlich ein Dienstleistungsauftrag gegeben sein.

Besonderheiten beim Bauvertrag (VOB/B)

Für Bauleistungen öffentlicher Auftraggeber in Deutschland gilt nicht nur das BGB, sondern in der Regel die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B). Die VOB/B modifiziert das gesetzliche Werkvertragsrecht in vielen Punkten – z.B. bei Mängelrechten, Fristen und der Kündigung. Sie wird durch ausdrückliche Vereinbarung Vertragsbestandteil; ihre Einbeziehung im B2B-Bereich ist unproblematisch.

In Österreich gilt für Bauleistungen häufig die ÖNORM B 2110, die ähnliche Funktionen erfüllt.

Wesentliche Elemente des Werkvertrags

Im öffentlichen Werkvertrag sind folgende Regelungen besonders wichtig:

  • Leistungsbeschreibung: Die genaue Definition des geschuldeten Werkes (Erfolg)
  • Vergütung: Einheitspreisvertrag, Pauschalvertrag oder Stundensatzvertrag
  • Abnahme: Formelle Abnahme des Werkes als Fälligkeitsvoraussetzung der Vergütung
  • Mängelgewährleistung: Gesetzliche und vertragliche Mängelrechte
  • Haftung: Haftungsbeschränkungen und -erweiterungen

Abnahme als vergaberechtlich relevanter Moment

Die Abnahme des Werkes (§ 640 BGB, § 1170 ABGB) ist nicht nur zivilrechtlich bedeutsam – sie kann auch für die Schlussrechnung und die Gewährleistungsfrist relevant sein und muss entsprechend dokumentiert werden.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Werk- und Dienstvertrag im Vergaberecht? Beim Werkvertrag wird ein Erfolg (Ergebnis) geschuldet; beim Dienstvertrag nur eine Tätigkeit. Vergaberechtlich maßgeblich ist der Hauptgegenstand: Bau, Lieferung oder Dienstleistung.

Kann ein Werkvertrag auch als Direktvergabe erteilt werden? Ja, wenn der Auftragswert die einschlägigen Wertgrenzen nicht überschreitet.

Gilt die VOB/B automatisch für öffentliche Bauverträge? Nein. Die VOB/B muss ausdrücklich vereinbart werden. Ohne Vereinbarung gilt das gesetzliche Werkvertragsrecht (BGB).


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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