Glossar

Wertungskriterien im Vergaberecht 2026 – Zuschlagskriterien und Bewertung

Wertungskriterien im Vergaberecht: Zuschlagskriterien, Gewichtung und Bewertungsmethoden für die Angebotswertung. Preis, Qualität und MEAT erklärt.

Definition: Wertungskriterien (auch: Zuschlagskriterien) sind die vom Auftraggeber vorab festgelegten und bekannt gemachten Maßstäbe, anhand derer die eingereichten Angebote bewertet und miteinander verglichen werden, um das wirtschaftlich günstigste Angebot (MEAT) zu ermitteln.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 127 GWB, § 58 VgV, § 16d VOB/A EU, Art. 67 Richtlinie 2014/24/EU


Was sind Wertungskriterien?

Wertungskriterien sind das entscheidende Instrument der Angebotswertung und bestimmen, nach welchen Maßstäben der Auftraggeber unter den eingegangenen Angeboten auswählt. Sie müssen vom Auftraggeber vorab – in der Vergabebekanntmachung oder den Vergabeunterlagen – festgelegt und bekannt gemacht werden. Eine nachträgliche Änderung oder Erweiterung der Wertungskriterien nach Angebotsöffnung ist unzulässig.

Das zentrale Ziel der Wertung ist die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots (englisch: Most Economically Advantageous Tender, MEAT). Dies ist nicht zwingend das billigste Angebot: Das wirtschaftlichste Angebot berücksichtigt neben dem Preis auch Qualitäts-, Nachhaltigkeits- und Innovationsaspekte.

Arten von Wertungskriterien

Wertungskriterien lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen:

1. Preis / Kosten

Der Preis ist das häufigste Wertungskriterium. Bei standardisierten, gleichartigen Leistungen kann der Zuschlag allein auf Basis des niedrigsten Preises erteilt werden (§ 58 Abs. 2 Nr. 1 VgV). Als Alternative zum reinen Preis können auch Lebenszykluskosten (Anschaffungs-, Betriebs-, Wartungs- und Entsorgungskosten) als Kostenbewertungsmaßstab herangezogen werden (§ 59 VgV).

2. Qualität

Qualitätskriterien ermöglichen eine differenzierte Bewertung über den Preis hinaus. Typische Qualitätskriterien sind:

  • Technischer Wert und Funktionalität
  • Lieferzeit, Service und Verfügbarkeit
  • Ästhetik und Zweckmäßigkeit
  • Umwelteigenschaften (z. B. Energieeffizienz, CO₂-Fußabdruck)
  • Soziale Aspekte (Barrierefreiheit, faire Handelsbedingungen)
  • Innovationsgrad
  • Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals (bei dienstleistungsintensiven Aufträgen)

3. Organisatorische Aspekte

Für bestimmte Auftragsarten (z. B. intellektuelle Dienstleistungen) können auch organisatorische Merkmale gewertet werden, etwa:

  • Konzept und Methodik der Leistungserbringung
  • Qualitätssicherungssysteme
  • Kundendienstleistungen und technische Hilfe

Gewichtung der Wertungskriterien

Auftraggeber müssen die Gewichtung der einzelnen Wertungskriterien vorab festlegen und bekannt machen (§ 58 Abs. 3 VgV). Ist eine Gewichtung ausnahmsweise nicht möglich, muss eine Rangfolge angegeben werden. Die Summe der Gewichtungen muss 100 % ergeben. Eine häufige Aufteilung ist z. B. 70 % Preis / 30 % Qualität oder 60 % Preis / 40 % Qualität – die genaue Gewichtung liegt im Ermessen des Auftraggebers.

Bewertungsmethoden

Für die praktische Umsetzung der Wertungskriterien stehen verschiedene Bewertungsmethoden zur Verfügung:

  • Preisbewertung: Lineares Scoring (günstigstes Angebot = 100 Punkte), Verhältnismethode, Mittelwertmethode
  • Qualitätsbewertung: Punkteskalen (z. B. 0–10 Punkte je Unterkriterium), Matrixbewertung, Vergleichsbewertung durch eine Jury
  • Kombinierte Wertung: Gewichtete Summe aus Preis- und Qualitätspunkten

Unzulässige Wertungskriterien

Nicht jedes Kriterium darf als Wertungskriterium verwendet werden. Unzulässig sind insbesondere:

  • Eignungskriterien als Wertungskriterien (Verwechslung von Eignung und Zuschlag)
  • Diskriminierende Kriterien (z. B. Bevorzugung lokaler Anbieter)
  • Kriterien, die keinen Bezug zum Auftragsgegenstand haben
  • Kriterien, die nachträglich eingeführt oder geändert werden

FAQ

Muss der Preis immer als Wertungskriterium verwendet werden? Nicht zwingend. Bei bestimmten Auftragsarten (z. B. Planungsleistungen) können Qualitätskriterien im Vordergrund stehen. Der Preis muss jedoch in irgendeiner Form Berücksichtigung finden (direkt oder als Lebenszykluskosten).

Darf ein Auftraggeber einen Zuschlag erteilen, wenn nur ein Angebot eingegangen ist? Ja, sofern das einzige Angebot die formellen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt und ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet, kann der Zuschlag erteilt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien? Eignungskriterien betreffen die Frage, ob ein Unternehmen grundsätzlich in der Lage ist, den Auftrag auszuführen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit). Zuschlagskriterien bestimmen, welches der geeigneten Angebote den Zuschlag erhält. Diese Trennung ist zwingend.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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