Glossar

Wettbewerb im Vergaberecht 2026

Wettbewerb als Grundprinzip des Vergaberechts: Bedeutung, gesetzliche Verankerung, Wettbewerbsarchitektur und Schutz vor Wettbewerbsverzerrungen erklärt.

Definition: Wettbewerb im Vergaberecht bezeichnet das grundlegende Prinzip, dass öffentliche Aufträge durch ein transparentes Verfahren vergeben werden, das allen geeigneten Unternehmen eine faire und gleichberechtigte Chance auf den Zuschlag gibt, um den effizientesten Einsatz öffentlicher Mittel durch Marktmechanismen zu sichern.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 18 Richtlinie 2014/24/EU; § 97 Abs. 1 GWB; § 19 BVergG 2018


Wettbewerb als Grundprinzip

Das Wettbewerbsprinzip ist der Kern des öffentlichen Vergaberechts: Es verpflichtet Auftraggeber dazu, öffentliche Aufträge in einem Verfahren zu vergeben, das echten Wettbewerb unter den Bietern ermöglicht. § 97 Abs. 1 GWB formuliert es ausdrücklich: „Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren." Ähnlich normiert § 19 BVergG 2018 in Österreich den Wettbewerbsgrundsatz als leitenden Verfahrensgrundsatz.

Das Wettbewerbsprinzip hat mehrere Dimensionen:

  • Formaler Wettbewerb: Alle Bieter haben dieselben Chancen und Informationen
  • Materieller Wettbewerb: Die Zuschlagskriterien begünstigen das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot, nicht ein vorab bestimmtes Unternehmen
  • Struktureller Wettbewerb: Ausschreibungsgestaltung und Eignungskriterien dürfen den Markt nicht künstlich verengen

Wettbewerb und Gleichbehandlung

Wettbewerb und Gleichbehandlungsgebot sind untrennbar verbunden: Ein Vergabeverfahren, das bestimmte Bieter bevorzugt oder benachteiligt, verletzt beide Grundsätze gleichzeitig. Diskriminierende Leistungsbeschreibungen (z.B. Vorgabe eines bestimmten Markenprodukts ohne sachliche Rechtfertigung), unrealistische Eignungsanforderungen oder Losaufteilungen, die KMU faktisch ausschließen, sind typische Wettbewerbsverstöße.

Wettbewerbsverzerrungen und ihre Folgen

Wettbewerbsverzerrungen können sowohl vom Auftraggeber als auch von Bietern ausgehen und sind vergaberechtlich sowie kartellrechtlich relevant.

Bieterabsprachen (Submissionskartelle)

Absprachen zwischen Bietern über Preise, Angebotsinhalte oder die Zuteilung von Aufträgen sind nach Art. 101 AEUV und § 1 GWG/§ 1 KartG streng verboten und können zu Ausschluss, Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen führen. In Deutschland kann die Vergabekammer Bieter bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für Kartellverstöße ausschließen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

Marktkundigkeit (Vorherige Beteiligung)

Wenn ein Unternehmen durch frühere Beratungstätigkeiten für den Auftraggeber über Informationsvorteile verfügt, kann dies den Wettbewerb verzerren. Der Auftraggeber muss in solchen Fällen ausgleichende Maßnahmen treffen (Art. 41 Richtlinie 2014/24/EU; § 7 VgV).

Diskriminierende Ausschreibungsgestaltung

Leistungsbeschreibungen, Eignungskriterien oder Zuschlagskriterien, die ohne sachliche Rechtfertigung bestimmte Unternehmen begünstigen, verstoßen gegen das Wettbewerbsprinzip und können im Nachprüfungsverfahren angegriffen werden.

Wettbewerb und Losvergabe

Die gesetzliche Pflicht zur Losaufteilung ist Ausdruck des Wettbewerbsprinzips: Sie soll sicherstellen, dass auch mittelständische Unternehmen am öffentlichen Beschaffungsmarkt teilhaben können. Die Konzentration von Aufträgen bei einzelnen Großunternehmen durch bewusst umfassende Leistungsbeschreibungen verletzt das Wettbewerbsgebot.

Wettbewerb im Verhandlungsverfahren

Auch im Verhandlungsverfahren – das weniger formstreng ist als das offene Verfahren – muss der Wettbewerb gewahrt bleiben. Der Auftraggeber darf keine vertraulichen Informationen eines Bieters an andere Bieter weitergeben und muss alle Bieter gleich behandeln.

FAQ

Kann der Auftraggeber einen Bieter ohne Vergabeverfahren bevorzugen? Nein. Jede Bevorzugung eines bestimmten Unternehmens ohne sachliche Rechtfertigung und ohne entsprechendes Vergabeverfahren ist eine Verletzung des Wettbewerbsprinzips.

Ist es zulässig, einen Auftrag nur an lokale Unternehmen zu vergeben? Nein. Regionale Präferenzklauseln verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot und das Wettbewerbsprinzip.

Was ist ein Submissionskartell? Ein Submissionskartell ist eine wettbewerbswidrige Absprache zwischen Bietern über Preise oder die Zuteilung von Aufträgen vor der Angebotsabgabe. Es ist strafbar und führt zum Angebotsausschluss.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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