X-Vergabe im Vergaberecht
X-Vergabe ist ein standardisiertes elektronisches Austauschformat für öffentliche Vergabeverfahren in Deutschland, das eForms-kompatibel und auf NORMA basiert.
Definition: X-Vergabe ist ein standardisierter, XML-basierter Datenaustauschstandard für elektronische Vergabeverfahren in Deutschland, der einen einheitlichen und interoperablen Datenaustausch zwischen Vergabeplattformen, Auftraggebern und Bietern ermöglicht und auf dem NORMA-Standard des IT-Planungsrats basiert.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: VgV (DE), IT-Planungsrat NORMA, eForms-Verordnung (EU) 2019/1780
Was ist X-Vergabe?
X-Vergabe ist kein Vergabeverfahren im rechtlichen Sinne, sondern ein technischer Standard, der festlegt, in welchem Format Daten zwischen den verschiedenen Akteuren im elektronischen Vergabewesen ausgetauscht werden. Ohne einheitliche Datenformate können Vergabeplattformen, Bietermanagementsysteme und Behördensysteme nicht miteinander kommunizieren – X-Vergabe löst dieses Interoperabilitätsproblem.
Der Standard wird im Rahmen der deutschen E-Government-Standardisierungsinitiative XÖV (XML in der öffentlichen Verwaltung) unter der Federführung des IT-Planungsrats entwickelt und gepflegt. Er definiert Datenstrukturen, Schnittstellen und Semantiken für alle wesentlichen Elemente eines elektronischen Vergabeverfahrens.
Bedeutung im Vergabeverfahren
X-Vergabe ist ein Schlüsselelement der Digitalisierung des deutschen öffentlichen Beschaffungswesens und ermöglicht die plattformübergreifende Vernetzung aller Verfahrensbeteiligten.
Standardisierter Datenaustausch
X-Vergabe definiert einheitliche Datenformate für:
- Bekanntmachungen und Auftragsbekanntmachungen
- Vergabeunterlagen und Leistungsbeschreibungen (LV-Daten)
- Angebotsdaten der Bieter
- Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bieter (Fragen, Antworten)
- Zuschlagsbekanntmachungen und Vergabevermerk
eForms-Kompatibilität
X-Vergabe ist auf die Anforderungen der EU-eForms-Verordnung (EU) 2019/1780 abgestimmt, die seit 2023 schrittweise für alle EU-weiten Vergabebekanntmachungen verpflichtend ist. eForms standardisiert die maschinenlesbaren Bekanntmachungsformulare auf EU-Ebene; X-Vergabe schließt die nationale Implementierungslücke im deutschen Kontext.
Relevanz für Vergabeplattformen
In Deutschland sind zahlreiche Vergabeplattformen am Markt (DTVP, cosinex, Vergabe.NRW, Subreport ELViS u. a.). X-Vergabe ermöglicht, dass Auftraggeber und Bieter nicht an eine einzige Plattform gebunden sind, sondern plattformübergreifend agieren können. Bieter können Angebote aus ihren eigenen Systemen heraus einreichen, Auftraggeber Daten in ihre ERP-Systeme importieren.
Österreich: ÖSAG-Plattformen und eigene Standards
In Österreich existieren eigene standardisierte Vergabeplattformen wie das e-Vergabe-System des Bundes (ANKÖ, Österreichisches Amtsblatt) sowie plattformspezifische Standards. Eine direkte Entsprechung zu X-Vergabe im deutschen Sinne existiert nicht; die eForms-Anforderungen gelten jedoch EU-weit auch für österreichische EU-weite Vergaben.
Verwandte Begriffe
- Auftragsvergabe
- Beschafferprofil
- Bekanntmachung
- Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- CPV-Code
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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