Zeitvertragsarbeiten im Vergaberecht 2026
Zeitvertragsarbeiten: Bauleistungen im öffentlichen Auftrag, die nach tatsächlichem Zeitaufwand und vereinbarten Verrechnungssätzen abgerechnet werden.
Definition: Zeitvertragsarbeiten sind Bauleistungen im öffentlichen Auftragswesen, bei denen keine festen Mengen oder Massen vorab festgelegt werden, sondern die Vergütung auf Basis tatsächlich aufgewendeter Arbeitszeit sowie vereinbarter Stunden- oder Tagessätze erfolgt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: VOB/A, ÖNORM B 2110, BVergG 2018
Was sind Zeitvertragsarbeiten?
Zeitvertragsarbeiten bezeichnen eine spezielle Form der Auftragsdurchführung bei Bauleistungen, bei der nicht eine vorab definierte Leistungsmenge, sondern der tatsächliche Zeitaufwand Grundlage der Vergütung ist. Sie kommen zum Einsatz, wenn die Art oder der Umfang der Bauleistung im Voraus nicht hinreichend bestimmbar ist – etwa bei Instandhaltungsmaßnahmen, Notfallreparaturen oder ergänzenden Leistungen im laufenden Baubetrieb.
In der Praxis werden für Zeitvertragsarbeiten sogenannte Stundenverrechnungssätze (SVS) vereinbart, die sämtliche Kosten des Auftragnehmers (Lohn, Lohnnebenkosten, Gerätevorhaltung, Allgemeine Geschäftskosten, Gewinn) abdecken. Der Auftraggeber erhält so Flexibilität bei unvorhergesehenen Leistungsanforderungen.
Anwendungsbereiche
Zeitvertragsarbeiten sind im Bauwesen überall dort sinnvoll, wo Unwägbarkeiten oder schwankender Bedarf eine genaue Leistungsbeschreibung verhindern.
Typische Einsatzbereiche umfassen:
- Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Gebäuden oder Infrastruktur
- Notfallreparaturen und Schadensbeseitigung
- Ergänzende Arbeiten während laufender Bauprojekte
- Demontage- und Rückbauarbeiten mit unbekanntem Umfang
Vergaberechtliche Einordnung
Im öffentlichen Vergaberecht sind Zeitvertragsarbeiten zulässig, müssen jedoch klar in den Vergabeunterlagen beschrieben und kalkulierbar sein. Auftraggeber sind verpflichtet, in der Leistungsbeschreibung zumindest Schätzmengen für den Zeitaufwand anzugeben, damit Bieter einen realistischen Vergleichspreis kalkulieren können. Die VOB/A sieht für Zeitvertragsarbeiten vor, dass Stundenverrechnungssätze für verschiedene Qualifikationsstufen des Personals sowie Maschinenstundensätze getrennt auszuweisen sind.
In Österreich regelt die ÖNORM B 2110 die grundlegenden Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, die auch auf Zeitvertragsarbeiten Anwendung finden.
Die Auftragswertschätzung für Zwecke der Schwellenwertberechnung hat auf Basis realistischer Bedarfsschätzungen zu erfolgen. Eine künstliche Unterteilung, um Schwellenwerte zu unterschreiten, ist vergaberechtlich unzulässig.
Abrechnung und Kontrolle
Eine sorgfältige Dokumentation geleisteter Arbeitszeiten ist bei Zeitvertragsarbeiten unerlässlich, um Fehlabrechnungen zu vermeiden.
In der Praxis empfiehlt sich:
- Tägliche Rapporte mit Angabe der geleisteten Stunden, des eingesetzten Personals und der verwendeten Geräte
- Gegenzeichnung durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter vor Ort
- Regelmäßige Zwischenrechnungen für Kostenkontrolle
Rechtsgrundlagen
- VOB/A § 7 (Deutschland) – Leistungsbeschreibung, Einheitspreisvertrag
- ÖNORM B 2110 (Österreich) – Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen
- BVergG 2018 (Österreich) – Vergabeverfahren für Bauleistungen
FAQ
Wie werden Stundenverrechnungssätze bei Zeitvertragsarbeiten festgelegt? Die Sätze werden in den Vergabeunterlagen vorgegeben oder von Bietern angeboten. Sie müssen alle Kosten des Auftragnehmers abdecken und sind in der Regel nach Qualifikation des Personals gestaffelt.
Können Zeitvertragsarbeiten unbegrenzt eingesetzt werden? Nein. Sie sind auf Leistungen beschränkt, die sich nicht vorab mengenmäßig bestimmen lassen. Ein genereller Ersatz von Einheitspreispositionen durch Zeitvertragsarbeiten wäre vergaberechtlich problematisch.
Wer trägt das Mengensrisiko bei Zeitvertragsarbeiten? Das Mengenrisiko liegt beim Auftraggeber: Er zahlt die tatsächlich aufgewendete Zeit, unabhängig von einer vorab geschätzten Menge.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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