Zentrale Beschaffung im Vergaberecht 2026
Zentrale Beschaffung: Bündelung des öffentlichen Einkaufs durch spezialisierte Stellen zur Effizienzsteigerung und Kostenreduktion im öffentlichen Auftragswesen.
Definition: Zentrale Beschaffung bezeichnet die Bündelung von Beschaffungsvorgängen mehrerer öffentlicher Auftraggeber durch eine spezialisierte zentrale Stelle, die Aufträge im eigenen Namen oder im Namen anderer Auftraggeber vergibt, um Economies of Scale zu erzielen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 2 Abs. 1 Nr. 16, BVergG 2018 § 8, GWB § 120 Abs. 4
Was ist zentrale Beschaffung?
Zentrale Beschaffung ist das Modell der öffentlichen Auftragsvergabe, bei dem eine oder mehrere Beschaffungsstellen stellvertretend für eine Vielzahl öffentlicher Auftraggeber tätig werden, um durch Bündelung von Bedarfen wirtschaftlichere Konditionen zu erzielen. Statt dass jede Behörde, Gemeinde oder öffentliche Einrichtung ihre Lieferungen, Dienst- oder Bauleistungen einzeln ausschreibt, übernimmt eine zentrale Beschaffungsstelle diese Aufgabe gebündelt – mit erheblichen Einsparungspotenzialen.
Das Modell hat in den vergangenen Jahren in Österreich und Deutschland erheblich an Bedeutung gewonnen. In Österreich fungiert die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) als zentrale Beschaffungsstelle des Bundes; in Deutschland übernehmen unter anderem das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums (BeschA) und verschiedene Landeszentralstellen diese Funktion.
Formen der zentralen Beschaffung
Die EU-Vergaberichtlinien unterscheiden zwischen zwei Grundformen der zentralen Beschaffungstätigkeit: der Großhandelsfunktion und der Hilfsfunktion.
Bei der Großhandelsfunktion erwirbt die zentrale Beschaffungsstelle Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen und veräußert bzw. vergibt diese weiter an die angeschlossenen Auftraggeber. Sie tritt dabei als Auftraggeber auf und trägt das vergaberechtliche Risiko.
Bei der Hilfsfunktion (auch: Unterstützungsfunktion) führt die zentrale Beschaffungsstelle Vergabeverfahren im Namen und für Rechnung der angeschlossenen Auftraggeber durch, die dann selbst Vertragspartner werden. Auch die bloße Beratung und Unterstützung bei Beschaffungsvorgängen zählt hierzu.
Vergaberechtliche Grundlagen
Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU regelt in den Artikeln 37 bis 39 explizit die Beschaffung durch zentrale Beschaffungsstellen und schafft damit einen einheitlichen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Bündelungsmodelle.
Zentrale Beschaffungsstellen sind grundsätzlich von den allgemeinen Vergabevorschriften erfasst, genießen aber bestimmte Privilegierungen: Auftraggeber, die Leistungen über eine zentrale Beschaffungsstelle beziehen, die ihrerseits die Vergabevorschriften eingehalten hat, sind von der eigenen Ausschreibungspflicht befreit.
In Österreich regelt § 8 BVergG 2018 die Beauftragung zentraler Beschaffungsstellen. In Deutschland enthält § 120 Abs. 4 GWB entsprechende Bestimmungen.
Vorteile und Kritik
Zentrale Beschaffung bietet erhebliche Effizienzvorteile, wird aber auch kritisch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Wettbewerb und mittelständische Unternehmen diskutiert.
Vorteile:
- Volumenbündelung führt zu günstigeren Konditionen
- Professionalisierung der Beschaffung durch spezialisierte Fachkräfte
- Reduktion des Verwaltungsaufwands bei angeschlossenen Stellen
- Einheitliche Qualitätsstandards
Kritikpunkte:
- Marktzugangsbarrieren für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
- Reduktion der Anbietervielfalt
- Risiko der Abhängigkeit von wenigen Großlieferanten
Verwandte Begriffe
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen zentraler Beschaffung und einer Rahmenvereinbarung? Eine Rahmenvereinbarung ist ein Instrument; zentrale Beschaffung ist ein organisatorisches Modell. Zentrale Beschaffungsstellen nutzen häufig Rahmenvereinbarungen als Werkzeug.
Müssen Auftraggeber eine zentrale Beschaffungsstelle nutzen? In der Regel nein – die Nutzung ist freiwillig, sofern kein gesetzlicher Anschluss- und Benutzungszwang besteht (wie in manchen Bundesländern für bestimmte Warengruppen).
Unterliegt die zentrale Beschaffungsstelle selbst dem Vergaberecht? Ja. Die zentrale Beschaffungsstelle muss bei ihren Ausschreibungen alle vergaberechtlichen Vorschriften einhalten.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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