Glossar

Zertifikat im Vergaberecht 2026

Zertifikat im Vergaberecht: Offizielles Dokument, das die Eignung, Qualifikation oder Normkonformität eines Bieters oder seiner Leistungen nachweist.

Definition: Ein Zertifikat ist im öffentlichen Vergaberecht ein von einer anerkannten Stelle ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass ein Unternehmen, ein Produkt oder ein Verfahren bestimmte qualitative, technische oder rechtliche Anforderungen erfüllt und als Eignungs- oder Leistungsnachweis bei Vergabeverfahren eingereicht werden kann.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 44, 60–62, BVergG 2018, GWB/VgV


Was ist ein Zertifikat im Vergaberecht?

Zertifikate spielen im öffentlichen Vergaberecht eine zentrale Rolle als Belege für die Eignung von Bietern oder die Qualität ihrer Leistungen. Sie werden von unabhängigen, staatlich anerkannten oder akkreditierten Stellen ausgestellt und bestätigen, dass festgelegte Standards eingehalten werden. Im Vergabeverfahren dienen Zertifikate dazu, die Prüfung und Bewertung von Bietern zu objektivieren und den Dokumentationsaufwand zu reduzieren.

Zertifikate können auf drei Ebenen relevant sein:

  1. Unternehmensebene – Zertifikate zur Eignung des Bieters (z. B. Qualitätsmanagementsystem-Zertifikat nach ISO 9001, Umweltmanagementzertifikat nach ISO 14001 oder EMAS)
  2. Produktebene – Zertifikate zur Qualität oder Konformität von Waren (z. B. CE-Kennzeichnung, Gütezeichen)
  3. Verfahrensebene – Zertifikate, die spezifische Prozessstandards belegen (z. B. Informationssicherheit nach ISO 27001)

Arten von Zertifikaten im Vergaberecht

Die Vergaberichtlinie 2014/24/EU unterscheidet verschiedene Kategorien von Nachweisen, die Auftraggeber als Eignungsbelege verlangen können.

Qualitätssicherungszertifikate

Auftraggeber können nach Art. 62 Abs. 1 der Richtlinie von Bietern den Nachweis verlangen, dass sie Qualitätssicherungssysteme betreiben, die zertifizierten europäischen oder internationalen Normen entsprechen. Das bekannteste Beispiel ist die ISO 9001-Zertifizierung. Zertifikate anerkannter Konformitätsbewertungsstellen werden als ausreichender Nachweis akzeptiert; Bieter können jedoch auch andere Nachweismittel einreichen, wenn sie keine entsprechenden Zertifikate besitzen.

Umweltmanagementzertifikate

Gemäß Art. 62 Abs. 2 können Auftraggeber auch Nachweise über Umweltmanagementmaßnahmen verlangen. Anerkannte Systeme sind etwa ISO 14001 oder EMAS (EU-Umweltmanagementsystem). Auch hier gilt der Grundsatz der Gleichwertigkeit: Bieter ohne Zertifikat können andere geeignete Nachweise einbringen.

Produktzertifikate und Gütezeichen

Auftraggeber dürfen in technischen Spezifikationen auf bestimmte Gütezeichen verweisen, wenn diese mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen (Art. 43 Richtlinie 2014/24/EU). Sie müssen dabei aber gleichwertige Gütezeichen akzeptieren.

Zertifikate und Präqualifikation

Im Rahmen von Präqualifikationssystemen können Zertifikate dauerhaft hinterlegt werden, sodass Bieter sie nicht bei jeder Ausschreibung neu einreichen müssen.

In Österreich ermöglicht das Bieterregister der BBG bzw. das eProcurement-System eine solche Hinterlegung. In Deutschland existiert mit der PQ-VOB ein anerkanntes Präqualifikationssystem für Bauleistungen, das auf Zertifikaten und vergleichbaren Nachweisen basiert.

Grenzen der Zertifikatspflicht

Auftraggeber dürfen Bieter nicht ausschließlich wegen fehlender Zertifikate ausschließen, wenn diese gleichwertige Nachweise erbringen können. Das Gleichwertigkeitsgebot sichert den diskriminierungsfreien Marktzugang. Bieter, die kein Zertifikat haben, müssen also die Möglichkeit erhalten, die geforderten Standards auf andere Weise nachzuweisen.

FAQ

Welche Zertifikate werden am häufigsten in Vergabeverfahren gefordert? Am häufigsten werden ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement), EMAS und branchenspezifische Zertifikate gefordert.

Muss ein Zertifikat zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein? Ja, grundsätzlich muss das Zertifikat während des Vergabeverfahrens und in der Regel auch während der Auftragsausführung gültig sein.

Was passiert, wenn ein Bieter kein gefordertes Zertifikat hat? Der Bieter kann gleichwertige Nachweise einreichen. Ein pauschaler Ausschluss nur wegen des fehlenden Zertifikats wäre vergaberechtlich unzulässig.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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