Zertifizierungsstelle im Vergaberecht 2026
Zertifizierungsstelle: Akkreditierte Einrichtung, die Zertifikate für Qualitäts-, Umwelt- oder andere Standards ausstellt und im Vergaberecht anerkannte Nachweise liefert.
Definition: Eine Zertifizierungsstelle ist eine von einer nationalen Akkreditierungsbehörde anerkannte unabhängige Einrichtung, die Unternehmen, Produkte oder Prozesse auf Einhaltung definierter Normen prüft und bei positivem Ergebnis ein Zertifikat ausstellt, das im Vergabeverfahren als Eignungsnachweis anerkannt wird.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 62, VO (EG) Nr. 765/2008, BVergG 2018
Was ist eine Zertifizierungsstelle?
Eine Zertifizierungsstelle – auch Konformitätsbewertungsstelle genannt – ist eine unabhängige Einrichtung, die nach festgelegten Verfahren prüft, ob ein Unternehmen, ein Produkt oder ein Managementsystem die Anforderungen einer bestimmten Norm oder Spezifikation erfüllt, und entsprechende Zertifikate ausstellt. Im öffentlichen Vergaberecht sind Zertifikate anerkannter Zertifizierungsstellen wichtige Nachweismittel für die fachliche und technische Eignung von Bietern.
Zertifizierungsstellen sind selbst einem strengen Zulassungsverfahren unterworfen: Sie müssen durch eine nationale Akkreditierungsbehörde akkreditiert sein. In Österreich ist dies die Akkreditierung Austria (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft), in Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
Arten von Zertifizierungsstellen
Je nach Zertifizierungsgegenstand werden verschiedene Typen von Zertifizierungsstellen unterschieden.
- Managementsystemzertifizierungsstellen: Prüfen und zertifizieren Managementsysteme nach Normen wie ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) oder ISO 45001 (Arbeitssicherheit).
- Produktzertifizierungsstellen: Prüfen Produkte auf Normkonformität (z. B. CE-Kennzeichnung, Gütezeichen).
- Personenzertifizierungsstellen: Zertifizieren Personen auf Basis von Qualifikationsnachweisen.
Bedeutung im Vergaberecht
Art. 62 der Richtlinie 2014/24/EU sieht ausdrücklich vor, dass Auftraggeber Zertifikate unabhängiger Stellen als Nachweis für Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementsysteme verlangen und anerkennen können.
Entscheidend ist dabei, dass die Zertifizierungsstelle von einer anerkannten nationalen Akkreditierungsbehörde zugelassen sein muss. Zertifikate nicht akkreditierter Stellen genießen keine automatische vergaberechtliche Anerkennung.
Der Grundsatz der Gleichwertigkeit gilt auch für Zertifizierungsstellen: Auftraggeber müssen Zertifikate von Zertifizierungsstellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten in gleicher Weise anerkennen wie nationale Zertifikate.
Praktische Hinweise für Bieter
Bieter sollten darauf achten, dass ihre Zertifikate von akkreditierten Stellen ausgestellt und zum Zeitpunkt der Einreichung gültig sind.
Ablaufende Zertifikate sollten rechtzeitig erneuert werden, da abgelaufene Nachweise bei Eignungsprüfungen zum Ausschluss führen können. Bei grenzüberschreitenden Vergabeverfahren ist zu prüfen, ob die eigene Zertifizierungsstelle auch im anderen Mitgliedstaat anerkannt ist.
FAQ
Müssen Zertifizierungsstellen staatlich sein? Nein. Zertifizierungsstellen sind in der Regel privatrechtlich organisiert, müssen aber durch eine staatliche Akkreditierungsbehörde akkreditiert sein.
Was ist der Unterschied zwischen Akkreditierung und Zertifizierung? Akkreditierung ist die offizielle Anerkennung der Kompetenz einer Zertifizierungsstelle durch den Staat. Zertifizierung ist die Bestätigung, die eine solche Stelle einem Unternehmen für die Einhaltung von Normen erteilt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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