Öffentliche Ausschreibung

Baumkataster

Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines neuen IT-Fachverfahrens für das Baureferat zur Erfassung, Dokumentation und Verwaltung des Baumbestandes innerhalb des mittleren Rings in München.

Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.

**** Bewerberfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 07.04.2026 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Der Auftraggeber ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Eine Aufteilung in Fachlose ist lediglich möglich, wenn dies tatsächlich und technisch möglich ist und für die jeweilige Leistung ein eigener Anbietermarkt besteht. Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da ein Teil der weiteren Leistungen (u.a. Customizing /Anpassung auf Quellcodeebene, Systemservice, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft inkl. Datenmigration, Bereitstellung von Schnittstellen, Weiterentwicklungen und Anpassungen und Unterstützungsleistungen) nur von demjenigen Unternehmen wirtschaftlich durchgeführt werden können, welches auch die Software anbietet. Zudem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Softwareanbieter, die eine Erbringung von vorgenannten Leistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Hinsichtlich Schulungsleistungen besteht aus Sicht des öffentlichen AG kein eigener Anbietermarkt. Eine Aufteilung in Teillose ist nur vorzunehmen, wenn dies dem Grunde nach möglich ist. Im vorliegenden Fall ist das Gesamtvolumina an zu beschaffenden Lizenzen nicht so umfangreich, als dass eine Aufsplittung in Teillose sinnvoll wäre. Die Wahrung des Mittelstandsschutzes ist gegeben. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhängigen Losen ist daher nicht möglich und angezeigt. **** Abweichung von der Regelvergabe: Die Landeshauptstadt München (LHM), als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 i.V.m. § 99 Nr. 1 GWB, hat gemäß des § 115 i.V.m. § 119 Abs. 2 GWB die Verfahrensart Offenes und Nicht Offenes Verfahren anzuwenden, es sei denn, die Vorschriften des GWB regeln etwas anderes. Der Auftraggeber kann allerdings auf Basis des § 119 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 14 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 und 4 VgV in begründeten Ausnahmefällen Aufträge durch nachrangige Vergabeverfahren vergeben. Die Markterkundung, die vom IT- und vom Baureferat in den Jahren 2024 und 2025 durchgeführt wurde, hat ergeben, dass seitens der Landeshauptstadt München Anforderungen und Bedürfnisse aufgrund ihrer Größe und zentralen Organisation existieren, die mit den auf dem Markt befindlichen Standardprodukten zwar zum Teil umgesetzt werden können, aber dennoch diverse Anpassungen benötigen. Es sind mehrere potenzielle Bieter auf dem Markt vorhanden, deren Produkt die Anforderungen zu einem großen Teil erfüllen. Je nach Unternehmen besteht ein kleinerer oder größerer Abdeckungsgrad. In allen Fällen sind Anpassungen und Customizing notwendig. Daher ist es nicht möglich das Standardprodukt ohne vorherige Veränderungen zu kaufen. Da der komplette Vertragsgegenstand komplex und umfangreich ist, kann die Landeshauptstadt München den Auftrag hier nicht ohne vorherige Verhandlungen an ein Unternehmen vergeben. Diese sind notwendig, um den Sachverhalt gegenüber dem Auftragnehmer zu konkretisieren und exakt festzulegen, was gefordert wird. Die damit ggf. notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert bzw. verhandelt werden und in der Folge durch den Auftraggeber im Rahmen der Leistungsbeschreibung i.V.m. dem dazugehörigen Kriterienkatalog beschrieben und konkretisiert werden. Die aufzustellenden Ausführungsbedingungen können vorab nicht abschließend bestimmt werden und müssen voraussichtlich mit den Bietern erörtert bzw. verhandelt werden. Im Weiteren ist bei dieser Beschaffung eine umfangreiche Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM) zwischen dem Auftraggeber und dem zukünftigen Auftragnehmer notwendig. Inhalte der Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. TOM können ebenfalls vorab nicht abschließend festgelegt werden und müssen voraussichtlich mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Folglich liegen die Voraussetzungen für den Ausnahmetatbestand gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV vor. Der Auftrag wird deshalb im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben. **** Auftragswert: Der in dieser Bekanntmachung angegebene Auftragswert in Höhe von 504.105,00 Euro netto stellt den vergaberechtlichen Auftragswert im Sinne von § 3 VgV dar. Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um einen Auftrag mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten handelt, ist gemäß § 3 Abs. 11 VgV Berechnungsgrundlage des vergaberechtlichen Auftragswerts der 48-fache Monatswert. Der geschätzte Gesamtwert der Beschaffung über die gesamte Vertragslaufzeit liegt bei 727.785,00 Euro netto. **** Vorliegen keiner Rahmenvereinbarung: Nach § 103 Abs. 5 Nr. GWB sind Rahmenvereinbarungen Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Die rahmenvertraglich ausgestalteten Unterstützungsleistungen bilden vorliegend nicht den Hauptgegenstand bzw. den vorherrschenden Bestandteil des Vertrages. Die Unterstützungsleistungen dienen dazu, ein IT-System beschaffen zu können, dass alle Funktionsanforderungen der Landeshauptstadt München erfüllen kann. Die Beschaffung einer IT-Lösung bildet den inhaltlichen Schwerpunkt des Vertrages. **** Bindefristverlängerung: Mit der Angebotsabgabe ist die vorweggenommene Zustimmung der Bieter verbunden, im Falle der Verzögerung der Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens als am Nachprüfungsverfahren beteiligter Bieter (§ 162 GWB, ggf. i.V.m. § 174 GWB) bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an sein Angebot gebunden zu sein. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen; gleiches gilt für alle am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter unter den entsprechend angewandten Voraussetzungen von § 313 BGB. **** Beschränkung der teilnehmenden Bieter an der Verhandlungsrunde: Im Ergebnis des Erstangebotes werden drei Bieter zur Verhandlungsrunde eingeladen. Sofern mehr als drei Bieter ein wertungsfähiges Erstangebot eingereicht haben, werden die drei Bieter zur Verhandlungsrunde eingeladen, welche gem. Abschnitt 2.5 der Bewerbungsbedingungen die drei wirtschaftlichsten Angebote eingereicht haben. Alle weiteren Bieter, die ein wertungsfähiges Erstangebot eingereicht haben, erhalten keine Einladung zur Verhandlungsrunde und ihr Angebot wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. **** Zuschlagskriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Details

Abgabefrist
20. Apr. 2026
Land
DE
Geschätzter Auftragswert
€504,105
CPV-Codes
48100000
Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.