2026-15_B6_OU_Neustadt_BOL
Die nachfolgend genannten Leistungen (Markierung, Verkehrssicherung und Schutzeinrichtungen) werden sowohl für T1 als auch für T2 in separaten Fachlosen vergeben.- Die im Anhang aufgeführten DB-Sperrpausen sind verbindlicher Bestandteil der Ausführung und zwingend zu beachten.- Der AG wird für den T1 die ÖBÜ durchführen (Behelfsumfahrung). Für den T2 wird die ÖBÜ extern vergeben.- Die Bauoberleitung (BOL) ist verpflichtet, die in dieser Leistungs- und Aufgabenbeschreibung definierten Leistungen für das gesamte Projekt zu erbringen. Das Projekt umfasst beide Ausschreibungen (Ausschreibung Teil 1 und Ausschreibung Teil 2) und ist als ein einheitliches Projekt zu verstehen.- Die ÖBÜ wird in einem weiteren VgV-Verfahren vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG eine getrennte Auftragsvergabe beabsichtigt und daher eine Vergabe der ÖBÜ sowie der Leistungsphase 8 an einen Auftragnehmer nicht erfolgt!Grundleistungen der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) des Leistungsbildes Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen nach §43 und §47 HOAI.Bei der Kalkulation sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen ebenfalls mit einzubeziehen:- Fachaufsicht über die Örtliche Bauüberwachung- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung- Ausführungspläne sind dem Grunde nach zu prüfen- Koordinationsbesprechungen- Prüfung von Eignungsprüfungen
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