Öffentliche Ausschreibung

Schadensregulierung im Ausland

Die TK ist gesetzlich verpflichtet, gem. § 116 SGB X übergegangene Schadenersatzansprüche zu verfolgen. Eine Vielzahl von Schadenfällen ereignen sich im Ausland und/oder haben einen Anspruchsgegner, welcher seinen Wohnsitz im Ausland hat.Der Auftragnehmer unterstützt die TK weltweit bei der Ermittlung, Prüfung und Durchsetzung dieser Ansprüche (gerichtlich und außergerichtlich). Sein Netzwerk soll dafür möglichst flächendeckend verfügbar sein.

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