Öffentliche Ausschreibung

Bundesstadt Bonn, Kanal TV Inspektionen im Stadtgebiet Bonn-Nord

Auf Grundlage der SüwVO Abwasser NRW besteht die rechtliche Notwendigkeit, den Zustand des städtischen Kanalnetzes alle 15 Jahre vollumfänglich zu erfassen. Dies geschieht bei allen Kanälen entweder durch eine TV-Inspektion oder durch Begehungen des städtischen Kanalnetzes mit eigenem Personal. Durch den späteren Abschluss der Zweitbefahrung und Personalmangel befinden wir uns im Rückstand mit den turnusmäßigen Befahrungen. Um die Differenz aufzuholen werden drei Stadtgebiete extern vergeben

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