Öffentliche Ausschreibung

Reinigungsdienstleistung an der Rosenschule Stuttgart

Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf

1. Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; § 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 7, Nr. 8; § 124 Abs. 2 GWB.

2. Sofern im Rahmen einer vorangegangenen Auftragsdurchführung vom Auftraggeber wirksam eine Vergabesperre verhängt wurde, hat der Bieter mit Angebotseinreichung entsprechende Nachweise zu den ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen beizulegen. Die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise folgen aus § 125 Abs. 1 GWB.

Details

Abgabefrist
15. Juni 2026
Land
DE
CPV-Codes
90911200
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