Procurement of caretaker services for residential and apartment buildings.
Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
1. Losweise Vergabe/Loskombination (Los 1 bis Los 4)
Die Berlinovo beabsichtigt die Beschaffung der Leistungen in vier Losen.
Die Berlinovo weist bereits jetzt für die Angebotsphase auf Folgendes hin:
Die Bieter können Angebote auf ein Los, mehrere Lose oder auf sämtliche Lose abgeben, soweit die Berlinovo sie jeweils zur Angebotsabgabe aufgefordert hat.
Die Berlinovo wird den Zuschlag auf das wertungsfähige Angebot des geeigneten Bieters mit der höchsten Punktzahl (Summe) aus Ziffer 6.1 und Ziffer 6.2 Formblatt „Angebot“ erteilen.
Gibt auch nur ein Bieter jeweils wertungsfähige Angebote für alle Lose ab, gilt Folgendes: Liegt mindestens ein Angebot für alle Lose vor (Loskombination – Los 1 bis Los 4), prüft die Berlinovo, ob der Zuschlag auf die Loskombination (Los 1 bis Los 4) zu erteilen ist.
Die Angebote auf die Loskombination (Los 1 bis Los 4) werden wie alle anderen Angebote zunächst jeweils losweise nach Maßgabe der in Ziffer 6.1 und Ziffer 6.2 Formblatt „Angebot“ dargestellten Zuschlagskriterien einschließlich ihrer Gewichtung und der in Ziffer 6.3 Formblatt „Angebot“ dargestellten Wertungsmethode gewertet.
Die Bieter haben die Möglichkeit, die Angebote in der Loskombination (Los 1 bis Los 4) jeweils in D07_Lx.1 Objekt- und Preiskatalog (Spalte AN) zu rabattieren. Der Rabatt wird nur dann gewertet und bei Zuschlag Vertragsbestandteil, wenn die Berlinovo den Zuschlag auf die Loskombination (Los 1 bis Los 4) erteilt.
Ein Angebot auf die Loskombination (Los 1 bis Los 4) erhält dann den Zuschlag, wenn die Summe der Punktzahlen aus Ziffer 6.1 und Ziffer 6.2 Formblatt „Angebot“ des Loskombinationsangebots (Los 1 bis Los 4) höher ist als die Summe der Punktzahlen bei einer Vergabe der Einzellose ohne Berücksichtigung der Loskombination (Los 1 bis Los 4).
Liegen mehrere Angebote auf die Loskombination (Los 1 bis Los 4) vor, so erhält das Angebot auf die Loskombination (Los 1 bis Los 4) mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag.
Bsp.: Einzelne Angebote auf Los 1 bis 4: Los 1 – Platz 1 – Bieter 1: 075 Punkte Los 2 – Platz 1 – Bieter 1: 080 Punkte Los 3 – Platz 1 – Bieter 3: 085 Punkte Los 4 – Platz 1 – Bieter 10: 090 Punkte Summe: 330 Punkte
Loskombination auf Lose 1 bis 4: Platz 1 bei Loskombination (Los 1 bis Los 4) – Bieter 3: Summe aus Punkten Losen 1 – 4: 329 Punkte – Zuschlag auf die Angebote zu den Einzellosen
Platz 1 bei Loskombination (Los 1 bis Los 4) – Bieter 3: Summe aus Punkten Losen 1 – 4: 331 Punkte – Zuschlag auf die Loskombination (Los 1 bis Los 4)
WICHTIG: Die berlinovo versteht unter „Loskombination“ ausschließlich die Kombination sämtlicher Lose (Los 1 bis Los 4). Auf andere Zusammenstellungen von Losen (zwei oder drei Lose) ist das in dieser Ziffer beschriebene Prozedere nicht anwendbar.
Die Bieter kommen nur für den jeweiligen Zuschlag in Betracht, soweit sie jeweils einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und die Berlinovo sie jeweils zur Angebotsabgabe aufgefordert hat.
Will ein Bewerber für sämtliche vier Lose Angebote (Loskombination Los 1 bis Los 4) abgeben, muss er für sämtliche vier Lose einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und von der Berlinovo jeweils zur Angebotsabgabe aufgefordert sein.
2. Verfahren nach Kündigung Endet dieser Vertrag – aus welchem Grund auch immer (insb. durch Kündigung, Insolvenz) – vor Ablauf der Festlaufzeit, behält sich der AG vor, die Restleistungen den übrigen Teilnehmern am Vergabeverfahren anzubieten, § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Der AG wird bei dem zweitplatzierten Unternehmen beginnen. Lehnt das zweitplatzierte Unternehmen die Übernahme der Restleistungen ab oder scheitert eine Verständigung über die Konditionen, wird der AG mit dem nächsten Unternehmen in der Reihenfolge des Wettbewerbs sprechen usw.
3. Maximale Vertragssumme Die berlinovo geht von einem Abrufvolumen von maximal EUR 42.000.000,- (netto) über die Gesamtlaufzeit und für sämtliche vier Lose aus. Ab Erreichen dieses Volumens ist der Vertrag hinfällig, ein weiterer Abruf aus ihm ist dann nur noch im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen (vgl. § 132 GWB) machbar. Die Angabe des Abrufvolumens ist eine rein vergaberechtliche Notwendigkeit. Sie stellt weder die Zusage von Abrufen in dieser Höhe dar, noch ist sie eine Geschäftsgrundlage im Sinne von § 313 BGB.
4. Abruf von Leistungen Dieser Vertrag allein begründet keinen Anspruch auf den Abruf/die Beauftragung mit vertragsgegenständlichen Leistungen. Der AN ist lediglich in dem Umfang zur Erbringung von Leistungen verpflichtet, in dem der AG ihn beauftragt hat. Ein Vergütungsanspruch des AN gegen den AG entsteht demnach frühestens und in dem Umfang, in dem der AG den AN mit Leistungen auf der Grundlage dieses Vertrags beauftragt. Demnach gilt für die Beauftragung Folgendes: • Kategorie 1: Sind in dem jeweiligen losspezifischen Objekt- und Preiskatalog (Anhang D07_Lx.1) Objekte mit „Bestand“ (Spalte: Status 1) und „im Betrieb befindlich“ (Spalte: „Status“) gekennzeichnet, ist der AN zur Übernahme der nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen geschuldeten Leistungen mit Zuschlag auf diesen Vertrag verpflichtet, Ziffer 1.1 Vertrag. • Kategorie 2: Sind in dem jeweiligen losspezifischen Objekt- und Preiskatalog (Anhang D07_Lx.1) Objekte mit „Planung“ (Spalte: Status 1) und „in Planung/Bau befindlich“ (Spalte: „Status“) gekennzeichnet, ist der AN zur Übernahme der nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen geschuldeten Leistungen für diese Objekte ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung/der Übergabe der Objekte durch den AG verpflichtet. Die Vergütung für diese Leistungen werden beide Parteien einvernehmlich auf der Grundlage der für vergleichbare Objekte vereinbarten Vergütung festlegen. Der AG wird den AN so zeitnah als möglich über den Beginn der nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen geschuldeten Leistungen in Kenntnis setzen. • Kategorie 3: Der AG ist außerdem berechtigt, zukünftig zu seinem Portfolio hinzukommende Objekte in diesen Vertrag aufzunehmen. Kommen Objekte nachträglich zu dem Portfolio des AG hinzu, ist grundsätzlich der AN zur Erbringung der nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen geschuldeten Leistungen verpflichtet, in dessen Bezirken das jeweilige Objekt liegt: Los Bezirke Berlin Los 1 Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf Los 2 Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick Los 3 Neukölln, Steglitz-Zehlendorf Los 4 Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Pankow, Lichtenberg
Der jeweilige AN ist zur Erbringung der Leistungen verpflichtet, soweit sein Betrieb auf die Leistungserbringung eingerichtet ist und die Leistungserbringung für ihn nicht aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Dem AN obliegt die Darlegungslast der Gründe, die ihn an der Übernahme der nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen geschuldeten Leistungen hindern. Die Vergütung für diese Leistungen werden beide Parteien einvernehmlich auf der Grundlage der für vergleichbare Objekte vereinbarten Vergütung festlegen. Der AG wird sich so zeitnah als möglich mit dem AN über den Beginn der vertraglich geschuldeten Leistungen abstimmen. Scheitert die Übernahme der nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen durch den Auftragnehmer des jeweiligen Loses, in dessen Bezirken das hinzukommende Objekt gelegen ist, ist der AG berechtigt, die Leistungen entweder einem Auftragnehmer eines anderen Loses anzubieten oder die Leistungen am Markt zu beschaffen.
5. Der AN schuldet keine Leistungen der Wartung, Prüfung und Instandsetzung (im Sinne der DIN 31051:2019-06), soweit in diesem Vertrag und seinen Bestandteilen nicht explizit etwas anderes geregelt bzw. der AG den AN zusätzlich mit solchen Leistungen beauftragt hat.
Details
- Submission deadline
- 14. Apr. 2026
- Country
- DE
- CPV codes
- 98341140
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