Tram Qualification System - Transportation Facility Planning, Phases 1-5
INF1
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
2. Sämtliche Unterlagen zu diesem Qualifizierungssystem sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Qualifizierungsunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter dem vorliegenden Verfahren zu registrieren, damit sie über Änderungen des Qaulifizierungsverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung.
3. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen.
4. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum Qualifizierungsverfahren sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen.
5. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
6. Sofern eine Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit der Bewerbung eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
7. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur eine Bewerbung einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Qualifizierungsverfahren teilnehmen.
8. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
9. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet.
10. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Aufnahme in das Qualifizierungssystem und die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
11. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
12. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: 'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe' - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt.
13. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
14. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
15. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: a.) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.
16. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Die nachstehend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind vollständig auszufüllen und ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bieter-cockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Dabei müssen Sie angeben, ob Sie sich für Los 1 oder Los 2 oder für beide Lose bewerben. Für die Lose können Sie verschiedene Refe-renzen einreichen. Wenn Sie sich (auch) auf Los 2 bewerben, muss die eingereichte Referenz den unten zu Los 2 vorgegebenen Anforderungen genügen. Die Einreichung der Erklärungen/Nachweise in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzu-lässig.
• Eigenerklärung zur Eignung • Verpflichtungserklärung Ihres/ Ihrer Nachunternehmer/s • Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU • Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft • Formblatt Frauenförderung
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die benannten Unterlagen sind bis auf den Eigenerklärung zur Eignung bei Veränderungen zu aktuali-sieren, also neu einzureichen. Der Eigenerklärung zur Eignung behält seine Gültigkeit für die gesamte Dauer des Qualifizierungssystems.
Das Qualifikationssystem wird für die Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI ausgeschrieben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass bei der einzelnen Auftragsvergabe nur Teilumfänge der genannten Leistungsphasen angefragt und vergeben werden. Eine verbindliche Festlegung, welche Leistungsphasen im Einzelnen konkret vergeben werden, erfolgt erst in der jeweiligen Projektbeschreibung, auf die die Bieter anbieten. Es ist beabsichtigt, mit den qualifizierten Unternehmen projektbezogene Verhandlungsverfahren durchzuführen. Dabei werden abwechselnd jeweils mindestens drei Bieter aus dem Präqualifizierten Pool zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Aus diesen einzelnen Verhandlungsverfahren werden Allgemeine Vertragsbedingungen zu Projekten resultieren. Die Laufzeit des Qualifizierungssystems ist auf 60 Monate begrenzt. Die Vergabestelle kann die Anforderungen an die Qualifikation der Unternehmen bei Bedarf aktualisieren, verändern und/oder erweitern. Alle Änderungen oder Aktualisierungen zum Qualifizierungssystem werden den beteiligten Unternehmen direkt zugesendet. Ergeben sich während der Laufzeit des Qualifizierungssystems bei einem bereits qualifizierten Unternehmen Aktualisierungen und/oder Änderungen an den eingereichten Angaben/Nachweisen/Erklärungen, so hat er diese unverzüglich nach Bekanntwerden selbständig bei der Vergabestelle einzureichen. Die Vergabestelle wird den aktualisierten Antrag binnen einer Frist von ca. 6 Wochen (gerechnet ab Eingang des Antrags bei der Vergabestelle) prüfen und ihm das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Für den Fall, dass ein qualifiziertes Unternehmen seine Teilnahme am Qualifizierungssystem beenden möchte, hat es dies der Vergabestelle über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform mitzuteilen. Die Beendigung tritt mit Eingang der Mitteilung bei der Vergabestelle ein.
Details
- Country
- DE
- CPV codes
- 71300000
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