Biologika 2026 (TK)
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik "Zusätzliche Angaben" dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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