Ausschreibungsergebnis im Vergaberecht 2026
Ausschreibungsergebnis: Bekanntgabe des Zuschlagsempfängers und der Wertungsergebnisse nach Abschluss eines Vergabeverfahrens. Transparenz und Bieterrechte.
Definition: Das Ausschreibungsergebnis ist die förmliche Bekanntgabe des Ergebnisses eines abgeschlossenen Vergabeverfahrens, die den Zuschlagsempfänger, den Auftragswert und wesentliche Wertungsinformationen enthält und allen beteiligten Bietern sowie der Öffentlichkeit mitgeteilt werden muss.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 50, BVergG 2018 § 131, GWB § 134, VgV § 62
Was ist das Ausschreibungsergebnis?
Das Ausschreibungsergebnis umfasst alle Informationen, die nach Abschluss eines Vergabeverfahrens an Bieter und die Öffentlichkeit kommuniziert werden müssen, um Transparenz über die Vergabeentscheidung sicherzustellen. Es setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der internen Bieterinformation (Zuschlagsentscheidung) und der öffentlichen Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Bieterinformation (Zuschlagsentscheidung)
Alle am Verfahren beteiligten Bieter sind über die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung zu informieren, bevor der Vertrag abgeschlossen wird. Die Information muss so detailliert sein, dass unterlegene Bieter beurteilen können, ob ihre Rechte verletzt wurden. Pflichtangaben in der Bieterinformation:
- Name des vorgesehenen Zuschlagsempfängers
- Gesamtpunktzahl oder Gesamtbewertung des eigenen Angebots
- Gesamtpunktzahl oder Gesamtbewertung des bestgereihten Angebots
- Charakteristika und Vorteile des erfolgreichen Angebots
- In Deutschland: Gründe für die Ablehnung des eigenen Angebots
Bekanntmachung der Auftragsvergabe (TED)
Im EU-weiten Vergabeverfahren muss der Auftraggeber spätestens 30 Tage nach Vertragsabschluss eine Bekanntmachung der Auftragsvergabe auf TED veröffentlichen. Diese öffentliche Bekanntmachung enthält unter anderem: Name des Auftragnehmers, Gesamtauftragswert, Verfahrensart und wesentliche Auftragsbedingungen.
Bedeutung für Bieter
Das Ausschreibungsergebnis ist die Grundlage für Bieter, um zu entscheiden, ob sie die Zuschlagsentscheidung im Nachprüfungsverfahren anfechten möchten. Die Stillhaltefrist beginnt mit der Mitteilung der Zuschlagsentscheidung. Bieter haben typischerweise 10–15 Tage Zeit, um einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
FAQ
Hat ein Bieter Anspruch auf Einsicht in andere Angebote? Nein. Angebote anderer Bieter unterliegen dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Informationen werden nur in dem Umfang mitgeteilt, der für die Wahrnehmung von Nachprüfungsrechten erforderlich ist.
Was ist eine Vergabebekanntmachung? Die Vergabebekanntmachung (Award Notice) ist die nach Vertragsabschluss auf TED zu veröffentlichende Mitteilung über das Ergebnis des Vergabeverfahrens. Sie ist von der Bieterinformation (vor Vertragsabschluss) zu unterscheiden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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