Glossar

Vergabehandbücher (VHB) 2026 – Leitfäden für öffentliche Vergaben

Vergabehandbücher (VHB): Offizielle Leitfäden für öffentliche Auftraggeber mit Musterformularen und Erläuterungen zur Durchführung von Vergabeverfahren.

Definition: Vergabehandbücher (VHB) sind von Bund, Ländern oder kommunalen Spitzenverbänden herausgegebene Leitfäden und Handreichungen für öffentliche Auftraggeber, die Musterformulare, Checklisten und Erläuterungen zur rechtssicheren Durchführung von Vergabeverfahren enthalten und als Verwaltungsvorschriften oder freiwillige Arbeitshilfen gelten.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: GWB, VgV, VOB/A, UVgO, BVergG 2018


Was sind Vergabehandbücher?

Vergabehandbücher (VHB) sind praxisorientierte Leitfäden, die öffentlichen Auftraggebern bei der Durchführung von Vergabeverfahren Orientierung geben. Sie werden von staatlichen Stellen – in Deutschland insbesondere vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie den Landesministerien – herausgegeben. Das bekannteste Vergabehandbuch ist das VHB-Bund (Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes), das speziell für Baumaßnahmen des Bundes gilt.

Vergabehandbücher enthalten typischerweise:

  • Musterformulare für Bekanntmachungen, Vergabeunterlagen und Verträge
  • Checklisten für verschiedene Vergabearten
  • Erläuterungen zu Rechtsgrundlagen und deren Auslegung
  • Vordrucke für Vergabevermerke und Dokumentation
  • Hinweise zu Eignungs- und Zuschlagskriterien

VHB-Bund

Das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB-Bund) ist das wichtigste Vergabehandbuch auf Bundesebene und gilt für alle Baumaßnahmen, die mit Bundesmitteln finanziert werden. Es wird vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert. Das VHB-Bund enthält umfangreiche Musterformulare (sog. Richtlinien und Leitfäden) sowie Hinweise zur Anwendung der VOB und VgV.

Die aktuelle Fassung (VHB 2017/2023) gilt für alle Bundesbehörden und nachgeordnete Bundesstellen und ist als Verwaltungsvorschrift verbindlich.

Vergabehandbücher der Länder

Jedes Bundesland hat eigene Vergabehandbücher oder Arbeitshilfen entwickelt, die auf die spezifischen Vergabevorschriften des jeweiligen Landes abgestimmt sind. Diese können als verbindliche Verwaltungsvorschriften (z.B. für Landesbehörden) oder als freiwillige Empfehlungen (z.B. für Kommunen) ausgestaltet sein. Beispiele:

  • Bayern: VHB Bayern (für Baumaßnahmen)
  • Nordrhein-Westfalen: Runderlass Vergabe- und Vertragshandbuch
  • Baden-Württemberg: Vergabehandbuch Baden-Württemberg

Bindungswirkung

Vergabehandbücher sind je nach ihrer rechtlichen Ausgestaltung entweder als verbindliche Verwaltungsvorschriften oder als unverbindliche Empfehlungen zu qualifizieren. Als Verwaltungsvorschriften binden sie die nachgeordneten Behörden, haben aber keine Außenwirkung gegenüber Bietern. Abweichungen von den im VHB vorgesehenen Mustern sind im Einzelfall möglich, bedürfen aber besonderer Begründung.

Praktische Bedeutung

In der Vergabepraxis sind Vergabehandbücher unverzichtbare Arbeitsmittel: Sie reduzieren den Aufwand für die Erstellung von Vergabeunterlagen, gewährleisten ein einheitliches Qualitätsniveau und minimieren das Risiko formeller Fehler. Bieter können aus der Bekanntheit der VHB-Muster ableiten, welche Anforderungen typischerweise gestellt werden.

Verwandte Begriffe

FAQ

Ist das VHB-Bund für alle öffentlichen Auftraggeber verbindlich? Nein, das VHB-Bund gilt verbindlich nur für Bundesbehörden und nachgeordnete Stellen. Länder und Kommunen haben eigene Vergabehandbücher oder können das VHB-Bund freiwillig anwenden.

Wo kann das VHB-Bund heruntergeladen werden? Das VHB-Bund wird vom BMWSB veröffentlicht und ist auf der Website des Ministeriums sowie über das Vergabehandbuch-Portal kostenlos zugänglich.

Gilt das VHB auch für Liefer- und Dienstleistungsaufträge? Das VHB-Bund ist primär für Bauleistungen konzipiert. Für Liefer- und Dienstleistungen gibt es separate Leitfäden und Arbeitshilfen, die sich an VgV und UVgO orientieren.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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