Stammzahl im österreichischen Vergaberecht 2026
Stammzahl: Die eindeutige Unternehmenskennnummer im österreichischen eGovernment – Bedeutung für die elektronische Vergabe und Bieteridentifikation.
Definition: Die Stammzahl ist eine eindeutige, behördlich zugewiesene Kennnummer für juristische Personen und natürliche Personen im österreichischen eGovernment-System, die als Basisidentifikator in elektronischen Verwaltungsverfahren – einschließlich eVergabe-Verfahren – eingesetzt wird.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004; BVergG 2018
Was ist die Stammzahl?
Die Stammzahl ist das zentrale Identifikationsmerkmal für Rechtsträger im österreichischen eGovernment-System. Sie wird vom Stammzahlenregister der Datenschutzbehörde zugeteilt und ermöglicht eine eindeutige, sichere Identifikation von Unternehmen und Personen in elektronischen Verwaltungsverfahren.
Für juristische Personen (GmbH, AG, Vereine u.a.) basiert die Stammzahl auf der Firmenbuchnummer oder der ZVR-Zahl; für natürliche Personen auf dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK).
Bedeutung für die eVergabe
Im Kontext der elektronischen Vergabe (eVergabe) in Österreich dient die Stammzahl der eindeutigen Identifikation von Bietern und Bewerbern. Vergabeplattformen nutzen die Stammzahl zur:
- Authentifizierung registrierter Unternehmen
- Verknüpfung mit Unternehmensregisterdaten
- Automatischen Befüllung von Formularen
- Prüfung von Eignung und Ausschlussgründen über Registerdaten
Abgrenzung zu anderen Kennzeichen
Die Stammzahl ist von anderen Unternehmenskennzeichnungen zu unterscheiden:
| Kennzeichen | Anwendungsbereich |
|---|---|
| Stammzahl | Österr. eGovernment, behördenübergreifend |
| Firmenbuchnummer (FN) | Handelsregister Österreich |
| GLN (Global Location Number) | Internationaler Einsatz, Logistik |
| UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) | Steuerrecht, EU-weit |
Praktische Bedeutung für Bieter
Österreichische Bieter sollten ihre Stammzahl kennen und bei der Registrierung auf eVergabe-Plattformen korrekt angeben. Eine fehlerhafte oder fehlende Stammzahl kann zu Problemen bei der elektronischen Angebotseingabe führen.
Verwandte Begriffe
FAQ
Wie erfahre ich die Stammzahl meines Unternehmens? Die Stammzahl lässt sich über das Unternehmensserviceportal (USP) oder direkt beim Stammzahlenregister der Datenschutzbehörde abfragen.
Benötigen deutsche Bieter bei österreichischen Vergaben eine Stammzahl? Nein. Ausländische Bieter ohne österreichische Registrierung verwenden ihre nationalen Identifikationsnummern. Österreichische eVergabe-Plattformen ermöglichen in der Regel auch die Registrierung ausländischer Unternehmen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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