Verfügbarkeitserklärung im Vergaberecht 2026
Verfügbarkeitserklärung: Erklärung eines Unternehmens über die Bereitstellung von Kapazitäten für einen Bieter (Eignungsleihe) im Vergabeverfahren.
Definition: Die Verfügbarkeitserklärung ist eine schriftliche Erklärung eines Drittunternehmens (eignungsverleihenden Unternehmens), mit der es bestätigt, dem Bieter die benötigten Kapazitäten, Ressourcen oder Qualifikationen für die Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung zu stellen, und die damit die Grundlage der Eignungsleihe im Vergaberecht bildet.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 47 VgV, Art. 63 Richtlinie 2014/24/EU, BVergG 2018
Was ist eine Verfügbarkeitserklärung?
Die Verfügbarkeitserklärung ist das zentrale Dokument der Eignungsleihe: Ein Bieter, der bestimmte Eignungsanforderungen nicht aus eigener Kraft erfüllt, kann sich auf die Kapazitäten eines Drittunternehmens stützen – dieses muss seine Bereitschaft zur Kapazitätsüberlassung durch eine Verfügbarkeitserklärung dokumentieren. Das Instrument der Eignungsleihe (auch: Kapazitätenleihe) ist in Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU geregelt und in § 47 VgV sowie dem BVergG 2018 national umgesetzt.
Die Verfügbarkeitserklärung schafft eine vertragliche Bindung zwischen Bieter und Drittunternehmen: Das Drittunternehmen verpflichtet sich, die erklärten Kapazitäten im Fall der Zuschlagserteilung tatsächlich bereitzustellen.
Inhalt der Verfügbarkeitserklärung
Eine rechtsverbindliche Verfügbarkeitserklärung muss konkrete Angaben darüber enthalten, welche Kapazitäten, Ressourcen oder Qualifikationen das Drittunternehmen bereitstellt und auf welche Weise dies erfolgt. Pauschale Erklärungen ohne konkreten Leistungsinhalt werden von Auftraggebern und Vergabekammern zunehmend als unzureichend angesehen. Die Erklärung sollte mindestens umfassen:
- Benennung des eignungsverleihenden Unternehmens
- Art und Umfang der bereitgestellten Kapazitäten
- Zeitraum der Verfügbarkeit
- Angaben zur Art der Einbindung (Nachunternehmerschaft, Personalgestellung etc.)
Grenzen der Eignungsleihe
Nicht alle Eignungsanforderungen können durch Eignungsleihe und Verfügbarkeitserklärung erfüllt werden. Bei Kriterien, die unmittelbar mit der Person des Bieters verknüpft sind (z.B. bestimmte Berufszulassungen, einschlägige Erfahrungen des Unternehmens selbst), ist eine Eignungsleihe ausgeschlossen oder eingeschränkt. Bei Bauaufträgen und Dienstleistungsaufträgen, bei denen das eignungsverleihende Unternehmen wesentliche Teile der Leistung erbringt, kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses die entsprechenden Leistungen selbst ausführt.
Haftung des eignungsverleihenden Unternehmens
Das eignungsverleihende Unternehmen haftet dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch mit dem Bieter, soweit die überlassenen Kapazitäten für die Auftragserfüllung erforderlich sind. Dies stärkt die Verbindlichkeit der Verfügbarkeitserklärung und sichert den Auftraggeber gegen das Risiko ab, dass zugesagte Kapazitäten im Auftragsfall nicht zur Verfügung stehen.
Verwandte Begriffe
FAQ
Muss die Verfügbarkeitserklärung bereits mit dem Angebot eingereicht werden? In der Regel ja. Einige Auftraggeber akzeptieren die Nachreichung im Rahmen der Nachforderung von Unterlagen, jedoch sollte die Erklärung grundsätzlich mit dem Angebot vorgelegt werden.
Kann ein Bieter die Verfügbarkeitserklärung mehrerer Unternehmen vorlegen? Ja, ein Bieter kann sich auf mehrere eignungsverleihende Unternehmen stützen, solange die Summe der bereitgestellten Kapazitäten die geforderten Eignungsanforderungen erfüllt.
Was passiert, wenn das eignungsverleihende Unternehmen nach Zuschlag nicht verfügbar ist? Der Auftraggeber kann verlangen, dass das eignungsverleihende Unternehmen ersetzt wird. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, kann dies als Vertragsverletzung gewertet werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.