Glossar

EU-Supplement Vergaberecht 2026

EU-Supplement (TED): das Supplement zum Amtsblatt der EU für europaweite Vergabebekanntmachungen. Funktion, Zugang und Bedeutung im Überblick.

Definition: Das EU-Supplement (offiziell: Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) ist das amtliche Veröffentlichungsorgan der EU für europaweite Vergabebekanntmachungen und wird über die Plattform TED (Tenders Electronic Daily) elektronisch zugänglich gemacht.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU, Amtsblatt der EU, Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780


Was ist das EU-Supplement?

Das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union ist das zentrale Bekanntmachungsmedium für öffentliche Aufträge, die die EU-Schwellenwerte überschreiten. Es ist das Pendant zum nationalen Amtsblatt und stellt sicher, dass Unternehmen aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie aus dem EWR und anderen assoziierten Staaten diskriminierungsfrei Zugang zu Informationen über öffentliche Ausschreibungen erhalten.

Das EU-Supplement erscheint täglich und wird ausschließlich in elektronischer Form über die Plattform TED (Tenders Electronic Daily) bereitgestellt. Die Veröffentlichung ist unentgeltlich; der Zugang zu allen Bekanntmachungen ist für Bieter kostenlos.

TED – Tenders Electronic Daily

TED (ted.europa.eu) ist die elektronische Datenbank des EU-Supplements und der Knotenpunkt für europaweite Vergabeinformationen. TED wird vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union betrieben und umfasst täglich mehrere hundert neue Bekanntmachungen. Insgesamt sind auf TED Millionen von Bekanntmachungen aus mehr als 35 Ländern verfügbar.

Bieter können TED kostenlos nutzen, um:

  • aktuelle Ausschreibungen nach Branche, Land, Auftraggeber und CPV-Code zu suchen
  • Änderungsbekanntmachungen und Vergabeentscheidungen einzusehen
  • Alerts für bestimmte Suchprofile einzurichten

Welche Bekanntmachungen werden im EU-Supplement veröffentlicht?

Im EU-Supplement werden alle vergaberechtlich vorgeschriebenen EU-Bekanntmachungen veröffentlicht.

Dazu gehören:

  • Vorinformationen (Prior Information Notices)
  • Auftragsbekanntmachungen (Contract Notices)
  • Bekanntmachungen vergebener Aufträge (Contract Award Notices)
  • Bekanntmachungen über Vertragsänderungen
  • Bekanntmachungen für Wettbewerbe
  • Bekanntmachungen für dynamische Beschaffungssysteme
  • Ex-ante-Transparenzbekanntmachungen

Veröffentlichungspflicht und eForms

Seit Oktober 2023 müssen EU-Bekanntmachungen im neuen eForms-Format (Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780) übermittelt werden. Die Übermittlung an das EU-Supplement erfolgt elektronisch über das Europäische Vergabe-Webservice (ENOTICES2) oder über nationale E-Vergabe-Plattformen mit TED-Anbindung. Die bisherigen Standardformulare wurden vollständig durch die eForms abgelöst.

Die Kosten der Veröffentlichung im EU-Supplement trägt die Europäische Union; für Auftraggeber entstehen keine Publikationsgebühren.

Nationale Parallelveröffentlichung

Zusätzlich zur Pflichtveröffentlichung im EU-Supplement können Auftraggeber ihre Bekanntmachungen auch national veröffentlichen, dürfen dabei aber keine zusätzlichen Anforderungen stellen. In Österreich erfolgt die nationale Veröffentlichung über das Bekanntmachungsportal des Bundeskanzleramts sowie über Vergabeplattformen wie Vergabe.at. In Deutschland existieren neben dem Deutschen Bekanntmachungsportal (DTVP) zahlreiche Landes- und kommunale Plattformen.

Verwandte Begriffe

FAQ

Ist die Veröffentlichung im EU-Supplement kostenpflichtig? Nein. Die Veröffentlichung und der Zugang zu TED sind für Auftraggeber und Bieter kostenlos.

Wann muss eine Bekanntmachung im EU-Supplement veröffentlicht werden? Sobald der geschätzte Auftragswert die EU-Schwellenwerte überschreitet. Die Auftragsbekanntmachung muss vor Beginn des Vergabeverfahrens veröffentlicht werden.

Wie lange dauert es, bis eine Bekanntmachung auf TED erscheint? Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Bekanntmachung beim Amt für Veröffentlichungen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.