Glossar

Europäische Technische Bewertung (ETA) im Vergaberecht 2026

ETA: Europäisches Dokument zur Leistungsbewertung von Bauprodukten nach BauPVO. Grundlage für CE-Kennzeichnung und Ausschreibung innovativer Bauprodukte.

Definition: Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein Dokument, das die Leistung eines Bauprodukts im Hinblick auf seine wesentlichen Merkmale gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO, Verordnung Nr. 305/2011) bescheinigt und als Grundlage für die CE-Kennzeichnung innovativer oder nicht normierter Bauprodukte dient.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVO), ETAG/EAD-Regelwerke, BVergG 2018, VgV


Was ist eine Europäische Technische Bewertung (ETA)?

Die ETA ist das zentrale europäische Instrument zur Leistungsbeurteilung von Bauprodukten, die nicht oder nicht vollständig durch harmonisierte Normen abgedeckt sind. Sie ersetzt seit dem Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung (BauPVO) im Jahr 2013 die frühere Europäische Technische Zulassung (ETZ). Die ETA wird von einer zugelassenen Technischen Bewertungsstelle (TAB) auf Antrag des Herstellers ausgestellt und legt fest, welche Leistungsmerkmale ein Bauprodukt erfüllt – ohne selbst eine Zulassung im baurechtlichen Sinne darzustellen.

Im Vergaberecht spielt die ETA eine zunehmend wichtige Rolle, da öffentliche Auftraggeber bei der Beschreibung technischer Anforderungen an Bauprodukte auf europäisch anerkannte Standards verweisen müssen. Die ETA bietet Auftraggebern und Bietern eine verlässliche, EU-weit anerkannte Grundlage für die Leistungsbeschreibung und Produktauswahl.

Bedeutung im Vergaberecht

Öffentliche Auftraggeber dürfen in Leistungsbeschreibungen keine Produkte einzelner Hersteller bevorzugen – die ETA ermöglicht es, technische Anforderungen produktneutral und dennoch präzise zu formulieren.

Gemäß § 31 VgV (Deutschland) bzw. § 97 BVergG 2018 (Österreich) müssen technische Anforderungen grundsätzlich auf der Grundlage europäischer Normen, ETAs, gemeinsamer technischer Spezifikationen oder internationaler Normen formuliert werden. Die Rangfolge lautet dabei:

  1. Europäische Normen (EN)
  2. Europäische Technische Bewertungen (ETA)
  3. Gemeinsame technische Spezifikationen
  4. Internationale Normen

Wird eine ETA in der Leistungsbeschreibung referenziert, müssen alle Bieter Produkte anbieten, die die beschriebenen Leistungsmerkmale erfüllen – unabhängig davon, ob sie selbst eine ETA besitzen, sofern die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden kann.

Ausstellung und Gültigkeit

Eine ETA wird von einer nationalen Technischen Bewertungsstelle (TAB) ausgestellt, die Mitglied der EOTA (European Organisation for Technical Assessment) ist.

In Österreich ist das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) als TAB anerkannt. In Deutschland übernehmen diese Aufgabe u.a. das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Die ETA basiert auf einem Europäischen Bewertungsdokument (EAD), das von der EOTA entwickelt wird. Sie ist grundsätzlich unbefristet gültig, kann jedoch bei wesentlichen Änderungen des Produkts oder der zugrundeliegenden EADs überarbeitet werden.

Verwandte Begriffe

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen ETA und CE-Kennzeichnung? Die ETA ist die Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten, die keine harmonisierte Norm haben. Die CE-Kennzeichnung selbst ist die sichtbare Erklärung des Herstellers über die Leistung des Produkts; die ETA ist das zugrundeliegende Bewertungsdokument.

Muss ein Bieter ein Produkt mit ETA anbieten, wenn die Ausschreibung auf eine ETA verweist? Nein. Bieter können gleichwertige Produkte anbieten, sofern sie die Gleichwertigkeit nachweisen. Der Auftraggeber darf die ETA-Referenz nicht so verwenden, dass nur ein bestimmter Hersteller in Frage kommt.

Wer stellt ETAs in Österreich aus? Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) ist die zuständige Technische Bewertungsstelle in Österreich.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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