Glossar

Förmlicher Fehler im Vergaberecht 2026

Förmlicher Fehler im Vergaberecht: Formverstoß in Angeboten oder im Vergabeverfahren. Abgrenzung zum materiellen Fehler und Konsequenzen im österreichischen Recht.

Definition: Ein förmlicher Fehler im Vergaberecht ist ein Verstoß gegen die formellen Anforderungen des Vergabeverfahrens oder eines Angebots, der sich auf die äußere Form, die Vollständigkeit oder die Einhaltung von Formvorschriften bezieht, ohne zwingend den materiellen Inhalt der Leistung oder des Angebots zu berühren.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 129 BVergG 2018, § 57 VgV, VOB/A


Was ist ein förmlicher Fehler?

Im österreichischen Vergaberecht wird der Begriff „förmlicher Fehler" häufig als Pendant zum „materiellen Fehler" verwendet: Förmliche Fehler betreffen die Form, materielle Fehler den Inhalt. Die Unterscheidung ist vergaberechtlich bedeutsam, weil förmliche Fehler unter Umständen heilbar sind (durch Nachforderung oder Berichtigung), während materielle Fehler – etwa ein unvollständiger Preis – in der Regel zum Ausschluss führen.

Der Begriff ist im BVergG 2018 nicht mit einer spezifischen Legaldefinition versehen, wird aber in Rechtsprechung und Literatur konsistent als Oberbegriff für Verletzungen von Formvorschriften verwendet, die keinen Einfluss auf den materiellen Angebotsinhalt haben.

Typische förmliche Fehler

Förmliche Fehler können sowohl im Vergabeverfahren selbst als auch in den eingereichten Angeboten auftreten.

Förmliche Fehler in Angeboten

  • Fehlendes Datum auf einem nicht wertungsrelevanten Formblatt
  • Fehlende oder unleserliche Unterschrift auf einem Begleitdokument
  • Falsche Verwendung eines Vordrucks (aber richtiger Inhalt)
  • Fehlende Seitennummerierung trotz entsprechender Anforderung
  • Geringfügige Abweichungen von Formvorschriften für Angebotsmappen

Förmliche Fehler im Vergabeverfahren

  • Fehler in der formellen Gestaltung der Bekanntmachung (ohne inhaltliche Auswirkung)
  • Formale Mängel in der Bieterinformation (aber vollständiger Inhalt)
  • Nicht rechtzeitige Publikation der Zuschlagsbekanntmachung (ohne Auswirkung auf das Verfahren selbst)

Heilbarkeit förmlicher Fehler

Die entscheidende Frage bei förmlichen Fehlern ist stets: Kann der Fehler geheilt werden, oder führt er zwingend zum Ausschluss?

Grundsatz: Förmliche Fehler, die den Wettbewerb nicht beeinflussen und die Gleichbehandlung aller Bieter nicht verletzen, sind in der Regel heilbar. Der Auftraggeber kann und sollte in solchen Fällen nachfordern oder den Fehler als unbeachtlich werten.

Förmliche Fehler, die den Wettbewerb beeinflussen oder die Vertraulichkeit des Angebots gefährden (z.B. Angebot ohne Verschluss eingereicht, obwohl verschlossene Einreichung vorgeschrieben war), können hingegen zum Ausschluss führen.

Abgrenzung zum materiellen Fehler

Materielle Fehler betreffen den Inhalt des Angebots; förmliche Fehler betreffen seine Form.

AspektFörmlicher FehlerMaterieller Fehler
BezugForm, VollständigkeitInhalt, Preis, Leistung
HeilbarkeitOft ja (Nachforderung)Regelmäßig nein
AusschlussfolgeNur bei erheblichem VerstoßMeist zwingend
BeispielFehlende UnterschriftFehlender Einheitspreis

Verwandte Begriffe

FAQ

Wann ist ein förmlicher Fehler ein Ausschlussgrund? Wenn er den Wettbewerb beeinträchtigt, nicht heilbar ist oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich als zwingenden Ausschlussgrund in den Vergabeunterlagen festgelegt hat. Kleinere förmliche Fehler ohne Wettbewerbsrelevanz sind hingegen regelmäßig tolerierbar.

Muss der Auftraggeber bei förmlichen Fehlern stets nachfordern? Nein, eine Pflicht zur Nachforderung besteht nur bei bestimmten unternehmensbezogenen Unterlagen. Bei geringfügigen förmlichen Fehlern kann der Auftraggeber diese als unbeachtlich werten, ohne zu nachzufordern.

Wie unterscheidet sich der förmliche Fehler vom Schreibfehler? Schreibfehler (offensichtliche Tipp- oder Rechenfehler) sind eine Untergruppe der korrigierbaren Fehler und können unter engen Voraussetzungen berichtigt werden. Förmliche Fehler betreffen hingegen die äußere Gestalt und Vollständigkeit des Dokuments.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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