Glossar

Konzessionsgeber im Vergaberecht 2026

Konzessionsgeber: Öffentlicher Auftraggeber, der im Rahmen einer Konzessionsvergabe das Betriebsrecht für eine Leistung auf einen privaten Konzessionär überträgt.

Definition: Der Konzessionsgeber ist der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber, der im Rahmen einer Konzessionsvergabe einem Konzessionär das Recht überträgt, eine Bau- oder Dienstleistungskonzession zu erbringen und dafür das wirtschaftliche Betriebsrisiko zu tragen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/23/EU Art. 6–7; BVergG 2018 § 189; GWB § 149; KonzVgV § 2


Was ist ein Konzessionsgeber?

Der Konzessionsgeber steht auf der Auftraggeberseite eines Konzessionsvertrages und ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Konzessionsvergabeverfahrens verantwortlich. Im Gegensatz zum klassischen öffentlichen Auftrag, bei dem der Auftraggeber eine Leistung direkt vergütet, überträgt der Konzessionsgeber dem Konzessionär das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung einer Leistung oder Infrastruktur und das damit verbundene Betriebsrisiko.

Als Konzessionsgeber kommen in Betracht:

  • Öffentliche Auftraggeber (Gebietskörperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts)
  • Sektorenauftraggeber (Unternehmen in den Sektoren Energie, Verkehr, Wasser, Postdienste)

Pflichten des Konzessionsgebers

Der Konzessionsgeber hat im Konzessionsvergabeverfahren spezifische Pflichten, die aus den allgemeinen Vergabegrundsätzen und dem spezifischen Konzessionsvergaberecht abgeleitet werden.

  • Transparenz: Konzessionen ab dem Schwellenwert sind im Amtsblatt der EU bekanntzumachen
  • Gleichbehandlung: Alle Bewerber und Bieter sind gleich zu behandeln
  • Verhältnismäßigkeit: Konzessionsvertragsbedingungen dürfen den Markt nicht unverhältnismäßig einschränken
  • Laufzeitbegrenzung: Die Konzessionslaufzeit ist auf das zur Amortisation erforderliche Mindestmaß zu begrenzen
  • Rechtsschutz: Der Konzessionsgeber muss Rechtsschutzmöglichkeiten gewähren

Verwandte Begriffe

FAQ

Kann ein privates Unternehmen Konzessionsgeber sein? Ja, wenn es als Sektorenauftraggeber qualifiziert ist (z.B. private Energieversorger mit besonderem Recht). In diesem Fall unterliegt es den Anforderungen der Richtlinie 2014/23/EU.

Hat der Konzessionsgeber Einfluss auf die Leistungserbringung durch den Konzessionär? Ja. Über den Konzessionsvertrag kann und soll der Konzessionsgeber Qualitätsstandards, Verfügbarkeitspflichten und sonstige Anforderungen festlegen. Ein vollständiger Rückzug des Konzessionsgebers wäre mit dem Charakter der Konzession als öffentliche Leistungsübertragung unvereinbar.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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