Submissionsergebnis im Vergaberecht 2026
Submissionsergebnis: Das Ergebnis der Angebotseröffnung im Vergabeverfahren – Inhalt, Bekanntgabe und vergaberechtliche Bedeutung.
Definition: Das Submissionsergebnis ist das Ergebnis der Angebotseröffnung (Submission) in einem Vergabeverfahren und umfasst die Liste aller fristgerecht eingegangenen Angebote mit den wesentlichen Angaben (Bietername, angebotener Preis, Vollständigkeit), die nach dem Öffnungsakt festgehalten werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018 §§ 118 ff., VOB/A § 14, VgV § 55
Was ist das Submissionsergebnis?
Das Submissionsergebnis ist die formelle Dokumentation aller im Rahmen der Angebotseröffnung festgestellten Angebotseckdaten und bildet die Grundlage für die nachfolgende Angebotsprüfung und -wertung. Es wird unmittelbar nach dem Öffnungsakt erstellt und gibt einen ersten Überblick über den Wettbewerb im konkreten Vergabeverfahren.
Inhalt des Submissionsergebnisses
Das Submissionsergebnis enthält typischerweise:
- Namen und Anschriften aller Bieter
- Angebotssummen (Gesamt- und ggf. Teilsummen)
- Hinweise auf Nebenangebote
- Vollständigkeit der Unterlagen (formale Prüfung)
- Datum und Uhrzeit des Eingangs
Bei elektronischen Vergabeverfahren wird das Submissionsergebnis automatisch durch das Vergabesystem generiert.
Bekanntgabe des Submissionsergebnisses
Die Bekanntgabe des Submissionsergebnisses ist in Österreich und Deutschland unterschiedlich geregelt. In Österreich (§ 118 BVergG 2018) haben bei der Angebotsöffnung anwesende Bieter Anspruch auf die Bekanntgabe der Angebotssummen und Bieternamen. In Deutschland (§ 14 Abs. 3 VOB/A) dürfen bei der Öffnung anwesende Bieter die Einheitssummen oder Gesamtsummen der Angebote erfahren.
Nicht bekannt gegeben werden in der Regel vertrauliche Kalkulations- und Preisdetails, die Geschäftsgeheimnisse darstellen.
Bedeutung für das Vergabeverfahren
Das Submissionsergebnis ist keine endgültige Entscheidung über den Zuschlag, sondern nur der erste Schritt der Angebotsprüfung. Nach der Eröffnung folgen die formelle Prüfung, die Eignungsprüfung, die sachliche Angebotsprüfung und schließlich die Wertung. Erst danach wird die Zuschlagsentscheidung getroffen.
Verwandte Begriffe
FAQ
Haben alle Bieter Recht auf Einsicht in das vollständige Submissionsergebnis? Nein. Bieter haben Recht auf Bekanntgabe der Angebotseckdaten (Name, Gesamtpreis), nicht aber auf vollständige Einsicht in die Angebote anderer Bieter (Schutz von Geschäftsgeheimnissen).
Was passiert, wenn das Submissionsergebnis öffentlich bekanntgemacht wird? Eine unberechtigte vollständige Veröffentlichung kann vertrauliche Informationen von Bietern verletzen und ist vergaberechtlich problematisch.
Wann wird das Submissionsergebnis erstellt? Unmittelbar nach dem Öffnungsakt der Angebote.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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