Submissionsstelle im Vergaberecht 2026
Submissionsstelle: Die für die Entgegennahme und Öffnung von Angeboten zuständige Stelle des Auftraggebers im Vergabeverfahren.
Definition: Die Submissionsstelle ist die organisatorische Einheit oder Person beim öffentlichen Auftraggeber, die für die Entgegennahme, sichere Verwahrung und Öffnung der eingegangenen Angebote im Rahmen des Vergabeverfahrens zuständig ist.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018 §§ 116 ff., VOB/A § 14, VgV § 55
Aufgaben der Submissionsstelle
Die Submissionsstelle nimmt im Vergabeverfahren eine neutrale Treuhänderrolle ein: Sie empfängt Angebote, stellt deren rechtzeitigen Eingang sicher und öffnet sie zum festgesetzten Submissionstermin. Ihre wesentlichen Aufgaben sind:
- Entgegennahme der Angebote: Angebote werden vor Fristablauf entgegengenommen und bis zur Öffnung sicher und ungeöffnet verwahrt.
- Fristkontrolle: Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingehen, sind als verspätet zu kennzeichnen und dürfen nicht geöffnet werden.
- Öffnungsakt: Zum Submissionstermin öffnet die Submissionsstelle alle fristgerecht eingegangenen Angebote und protokolliert die wesentlichen Daten.
- Protokollierung: Die Submissionsstelle erstellt das Öffnungsprotokoll (Submissionsergebnis).
Besondere Anforderungen bei elektronischer Vergabe
Im elektronischen Vergabeverfahren übernimmt die Vergabeplattform die Funktion der Submissionsstelle: Angebote werden verschlüsselt übermittelt und können erst nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber geöffnet werden. Die technische Sicherstellung der Vertraulichkeit tritt an die Stelle der physischen Verwahrung. Dies ist in der Richtlinie 2014/24/EU und den nationalen Umsetzungsregelungen verbindlich vorgeschrieben.
Organisatorische Anforderungen
Die Submissionsstelle muss von den mit der Vergabe befassten Personen organisatorisch getrennt sein, um die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Personen, die an der Erstellung der Vergabeunterlagen oder der Angebotswertung beteiligt sind, sollten nicht gleichzeitig in der Submissionsstelle tätig sein.
Verwandte Begriffe
FAQ
Darf ein Bieter sein Angebot direkt bei der Submissionsstelle abgeben? Ja, sofern dies in den Vergabeunterlagen vorgesehen ist. Bei elektronischen Verfahren erfolgt die Abgabe ausschließlich über die Vergabeplattform.
Was passiert mit verspätet eingegangenen Angeboten? Sie sind ungeöffnet zurückzusenden oder als verspätet zu kennzeichnen und dürfen nicht in die Wertung einbezogen werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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