Glossar

Bewerber im Vergaberecht

Der Bewerber ist ein Unternehmen, das in einem mehrstufigen Vergabeverfahren einen Teilnahmeantrag gestellt hat, aber noch kein Angebot eingereicht hat.

Definition: Ein Bewerber ist ein Unternehmen, das in einem mehrstufigen Vergabeverfahren – insbesondere im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb – einen Teilnahmeantrag beim Auftraggeber eingereicht hat und damit um die Aufforderung zur Angebotsabgabe wirbt.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU, BVergG 2018, GWB


Was ist ein Bewerber?

Der Bewerber steht am Beginn eines mehrstufigen Vergabeverfahrens: Er hat durch die Einreichung seines Teilnahmeantrags sein Interesse bekundet, am Vergabeverfahren teilzunehmen, ist aber noch nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert worden. Der Begriff „Bewerber" ist von den Begriffen „Bieter" (hat bereits ein Angebot eingereicht) und „Auftragnehmer" (hat den Zuschlag erhalten) strikt zu unterscheiden. Die Bewerberrolle existiert nur in solchen Vergabeverfahren, die einen vorgelagerten Teilnahmewettbewerb vorsehen.

Bedeutung im Vergabeverfahren

Die Bewerberrolle ist verfahrenstechnisch der erste Schritt der aktiven Beteiligung an einem nicht offenen oder verhandelten Vergabeverfahren: Der Auftraggeber nutzt den Teilnahmewettbewerb, um aus dem Kreis der Interessenten jene Unternehmen auszuwählen, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Nur die ausgewählten Bewerber werden im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufgefordert; alle anderen Bewerber scheiden aus dem Verfahren aus.

Der Teilnahmeantrag enthält in der Regel Eignungsnachweise (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, technische Eignung, Befugnis) sowie die geforderten Erklärungen. Der Auftraggeber prüft diese Nachweise im Rahmen der Eignungsprüfung und wählt – sofern mehr Bewerber als die Mindestzahl geeignet sind – nach den vorab festgelegten Auswahlkriterien eine begrenzte Anzahl zur Angebotsabgabe aus.

Die präzise Abgrenzung der Verfahrensrollen:

  • Bewerber: Hat einen Teilnahmeantrag gestellt; wartet auf Eignungsprüfung und Aufforderung zur Angebotsabgabe.
  • Bieter: Hat nach Aufforderung ein Angebot eingereicht.
  • Auftragnehmer: Hat den Zuschlag erhalten.

Verwandte Begriffe


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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